GEW
Erneuerung des Landeskollektivvertrages
der kleinen E-Werke
der kleinen E-Werke
Am 25. Januar 2018 wurde der Landeskollektivvertrag für die kleinen E-Werke erneuert. Die wichtigsten Änderungen erseht ihr aus dieser Mitteilung.
Erhöhung der Grundlöhne
Mit der Novellierung des Landeskollektivvertrages ist es gelungen, Lohnerhöhungen auszuhandeln, welche in den untenstehenden Tabellen ersichtlich sind.
Bezahlung eines Una-Tantums (Pauschalbetrag)
Allen Beschäftigten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Landeskollektivvertrages beschäftigt waren, steht ein Pauschalbetrag zur wirtschaftlichen Abdeckung der vertragslosen Zeit im Ausmaß von 200 Euro Brutto für den Durchschnittsparameter 170,99, mit entsprechender Staffelung für die Lohnstufen, zu. Der Betrag wurde mit der Entlohnung des Monats Februar ausbezahlt.
Ergebnisprämie
Unternehmen, die innerhalb März 2018 keine Betriebsverhandlungen geführt haben, zahlen den Arbeitnehmern anstelle der Ergebnisprämie eine Prämie von 55,00 Euro Brutto für zwölf Monate mit Anlaufdatum 1. Januar 2018. Diese gilt für den Durchschnittsparameter 170,99 und wird den verschiedenen Lohnstufen entsprechend gestaffelt. Diese Prämie betrug im vorhergehenden Vertrag nur 10,00 Euro Brutto und konnte somit signifikant gesteigert werden.
Gemischte Arbeitstätigkeiten
Bedienstete, welche gemischte Arbeitstätigkeiten im Betrieb vornehmen, werden in jene Lohnstufe eingestuft, welche überwiegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit ausmacht, sowie, dass sie für mindestens 15 Tage innerhalb des Monats für mindestens sechs aufeinanderfolgende Monat abgeleistet wurde.
Zusatzrente
Mit Beginn 1. Januar 2018 erhalten jene Arbeitnehmer, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, einen um fünf Euro erhöhten Arbeitgeberbeitrag.Laufzeit des Vertrages
Der neue Landeskollektivvertrag gilt bis 31.12.2018.
Einstufung | Parameter | Lohnerhöhung ab 01.10.2017 |
Lohnerhöhung ab 01.04.2018 |
Insgesamt |
Q | 248,37 | 50,84 | 50,84 | 101,68 |
A1 | 187,55 | 38,39 | 38,39 | 76,78 |
BS | 170,99 | 35 | 35 | 70 |
B1 | 155,61 | 31,85 | 31,85 | 63,7 |
B2S | 145,33 | 29,75 | 29,75 | 59,5 |
B2 | 135,22 | 27,68 | 27,68 | 55,36 |
CS | 119,9 | 24,54 | 24,54 | 49,08 |
Einstufung | Parameter | Grundlohn ab 01.10.2017 | Grundlohn ab 01.04.2018 |
Q | 248,37 | 3109,71 | 3160,55 |
A1 | 187,55 | 2348,25 | 2386,64 |
BS | 170,99 | 214,87 | 2175,87 |
B1 | 155,61 | 1948,37 | 1980,22 |
B2S | 145,33 | 1819,59 | 1849,34 |
B2 | 135,22 | 1693,08 | 1720,76 |
CS | 119,9 | 1501,17 | 1525,71 |
C1 | 108,51 | 1359,64 | 1380,85 |