Dienstleistungen

Sprechstunden des Patronates

Wir bieten auch Sprechstunden vor Ort an, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden
Sprechstunde im Sozialsprengel Sarnthein
Jeden 2. Dienstag im Monat
von 8.30 bis 11.30 Uhr und

jeden 4. Dienstag im Monat
von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Sprechstunde in der Gemeinde Toblach
Jeden Mittwoch
von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Sprechstunde in der Gemeinde Welsberg
Jeden Mittwoch
von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Sprechstunde im Pfisterhaus Steinhaus
Jeden Donnerstag
von 14.00 bis 15.00 Uhr.
Sprechstunde im Bürgersaal Sand in Taufers
Jeden Donnerstag
von 16.00 bis 17.00 Uhr.
Sprechstunde im Pfarrtreff Tramin
Jeden 1. Mittwoch im Monat
von 08.30 bis 12.00 Uhr

und jeden 3. Mittwoch im Monat
von 14.00 bis 17.30 Uhr

Dienstleistungen

Das Rechtsschutzbüro im ASGB

Im Laufe des Erwerbslebens gibt es nicht immer nur Höhen, sondern oftmals auch Tiefen, in denen für den Arbeitnehmer die Notwendigkeit besteht, sich für rechtliche Auskünfte und Rechtshilfe an diesbezüglich kundiges Fachpersonal zu wenden.
Der ASGB bietet mit seinem Rechtsschutzbüro unter anderem Auskünfte bezüglich der Kollektivverträge und der Arbeitsverhältnisse, Überprüfung der Lohnstreifen, sowie Berechnungen und die Erstellung von Anträgen an. Es ist jedoch oftmals auch sinnvoll, nicht nur bei akutem Bedürfnis nach Rechtshilfe das Rechtsschutzbüro im ASGB aufzusuchen, sondern sich bereits im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz aufklären zu lassen.
Wer sich informiert, geht sicherer und selbstbewusster durchs Arbeitsleben!
Das Rechtsschutzbüro im ASGB bietet seinen Mitgliedern folgende Dienstleistungen an:
Information und Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen:
Wir überprüfen den Arbeitsvertrag – auch vor Unterzeichnung – damit Unklarheiten bereits im Vorfeld geklärt werden und ein böses Erwachen vermieden werden kann;
Wir erklären die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile der verschiedenen Vertragstypen;
Wir geben Auskunft über die verschiedenen Kollektivverträge und deren Inhalte.
Überprüfung der verschiedenen Lohnstreifen:
Beim Lohnstreifen handelt es sich um eine Aufstellung des Entgelts, das der Arbeitnehmer für seine Arbeit erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Einerseits ist es sinnvoll bei etwaigen Zweifeln während des Arbeitsverhältnisses den Lohnstreifen kontrollieren zu lassen, anderseits auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um sicherzugehen, dass alle Ansprüche in der zustehenden Höhe ausbezahlt wurden/werden.
Überprüfung des Urlaubes und der Freistunden, Ruhetage, Feiertage, Nachtarbeit, Kranken- und Unfallgeld
Berechnung der Überstunden und der Abfertigung:
Sollten sich Unregelmäßigkeiten wie z.B. fehlende Lohnzahlungen, Lohndifferenzen oder Überstunden ergeben, so fordern wir diese beim Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein. Das Rechtsschutzbüro im ASGB übernimmt diesbezüglich die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro.
Beratung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
Das Rechtsschutzbüro im ASGB berät seine Mitglieder nicht nur bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sei es bei Kündigung oder Entlassung, sondern steht ihnen auch tatkräftig zur Seite: so verfassen wir den Mitgliedern das Kündigungsschreiben oder fechten bei einer ungerechtfertigten Entlassung dieselbe an.
Vertretung bei Arbeitsstreitigkeiten:
Arbeitsstreitigkeiten kommen hin und wieder leider vor und können sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Lücken in der Regelung des Arbeitsverhältnisses oder unterschiedliche Interpretationen der Arbeitsnormen können zur Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen und somit zu Streitigkeiten führen, die ohne gewerkschaftliche Vermittlung oder Richterspruch nicht mehr gelöst werden können. Der ASGB vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsstreitfällen und versucht durch Schlichtung auf Gewerkschaftsebene oder beim Arbeitsamt die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Beratung bei Konkurs des Arbeitgebers:
Im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers räumt der Gesetzgeber den Arbeitnehmern eine ganze Reihe von Vorrechten gegenüber anderen Gläubigern ein. Das Rechtsschutzbüro im ASGB erstellt für die Mitglieder die Forderungsanmeldungen bei Gericht und die Anträge für den Garantiefonds, sowie für den Fondo di Tesoreria.
Beratung für werdende Mütter:
Werdende Mütter genießen Entlassungsschutz, den der Arbeitgeber unbedingt zu respektieren hat. Der ASGB gibt Auskunft über die Pflichteinhaltung der Arbeit (obligatorischer Mutterschaftsurlaub) und den Eltern­urlaub, sowie bei Wiedereintritt in den Betrieb nach der Mutterschaft.
Telematische Kündigung:
Kündigungen von Seite der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft müssen seit März 2016 in den meisten Fällen telematisch erfolgen. Das Rechtsschutzbüro im ASGB bietet seinen Mitgliedern diesbezüglich nicht nur Informationen an, sondern übernimmt diese Dienstleistung kostenlos.
Zu den eben genannten Dienstleistungen bietet das Rechtsschutzbüro im ASGB noch viele weitere Dienstleistungen, wie Kurzinformationen über die Kündigungsfristen, ASPI, Lohnausgleichskasse usw. an.