Metall


Studienreise nach Ingolstadt

Die Fachgewerkschaft Metall im ASGB hat vom 11. bis 13. Mai eine Studienreise nach Ingolstadt durchgeführt. Mit dabei waren auch Mitglieder der ASGB-Jugend.
Die Reisgruppe stellt sich auf den Firmengelände der Audi in Ingolstadt dem Fotografen


Über Naturns, Lana, Bozen und Brixen Nord, wo die letzten Teilnehmer zustiegen, ging es gemütlich weiter nach Brunnthal, kurz vor München, wo wir im Landgasthof Hofolding ein gemeinsames Mittagessen zu uns nahmen. Adalbert Tschenett und Otto Trezzi entschieden sich für ein Riesen-Wienerschnitzel, dessen Umfang durchaus eindrucksvoll war. Respekt den beiden Herren, die keinen Bissen übrig ließen.
Im Anschluss fuhren wir direkt weiter nach Ingolstadt und bezogen unsere Zimmer. Die Reiseteilnehmer konnten sich etwas ausruhen oder entschieden sich für ein Karterle und einen Aperitif. Um 19.00 Uhr gab es in einem typisch-zünftigen Biergarten Abendessen mit geselligem Zusammensein. Der harte Kern zog noch weiter in ein nahegelegenes Irish-Pub und ließ den Abend bei einigen Bier und angeregten Gesprächen ausklingen. Am Freitag den 12. Mai fuhren wir nach dem Frühstück in ein Designer-Outlet, unweit der Audi-Produktionsstätte, zum shoppen und flanieren. Dann erwartete uns der Höhepunkt der Studienfahrt, die Besichtigung des Audi-Werkes und dessen Produktionsstätte unter kompetenter Führung eines Betriebsratsmitgliedes. Obwohl die Führung über zwei Stunden dauerte kam niemals Langeweile auf, es war faszinierend wie weit der Automatisierungsgrad in der Automobilbranche fortgeschritten ist. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass trotz Automatisierung und Prozessoptimierung seit Mitte der 70er Jahre die Anzahl der Mitarbeiter dieselbe geblieben ist. Unter anderem konnten wir die sogenannte Hochzeit, das Zusammenführen von Karosserie und Motor, unmittelbar miterleben, ein beeindruckendes Schauspiel. Mit über 590.000 produzierten Autos im Jahr 2016 und fast 45.000 Mitarbeitern auf einer Fläche, die beinahe so groß wie 300 Fußballfelder ist, sitzt in Ingolstadt nicht nur die zweitgrößte Auto-Produktionsstätte Europas, sondern auch der größte Arbeitgeber in der Region.
Nach der Besichtigung der Produktion hatten wir noch die Gelegenheit das Audi-Museum zu besichtigen. Besonders hervorgestochen haben dabei die historischen Automobile, genauso wie die diversen Rennwagen, die ausgestellt waren.
Danach ging es wieder zurück ins Hotel. Den Abend ließen wir gemütlich bei einem gemeinsamen mexikanischen Essen ausklingen. Die meisten entschieden sich nach diesem anstrengenden Tag früh ins Bett zu gehen. Am Morgen des 13. Mai ließen wir mit Kuchen unser Mitglied Rene Raffeiner hochleben, der seinen 25. Geburtstag feierte bevor es wieder Richtung Südtirol ging.

Dienstleistungen

Bedürftige Rentner und die 14. Rente
für die über 64-jährigen

Leider haben sich in der letzten Ausgabe des aktiv beim Artikel bezüglich 14. Monatsgehalt ein paar kleinere Fehler eingeschlichen. Wir entschuldigen uns dafür und haben den Text nun überarbeitet.
Mit der Mitteilung Nr.1336/2017 hat das NISF/INPS am 28.03.2017 die Abänderungen in Bezug auf die 14.Rente veröffentlicht, die mit dem Absatz 187 des Artikels 1 im Haushaltsgesetz 2017 beschlossen worden sind. Diese Bestimmung sieht im Wesentlichen einen doppelten Vorteil für die Rentner vor:
1. der Betrag der 14. Rente, der jedes Jahr ab Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent (siehe Tabelle)
2. die Einkommensgrenze ist von 1,5 mal die Mindestrente (Jahreseinkommen von 9.786,86 Euro) auf zwei mal die Mindestrente (Jahreseinkommen von 13.049,14) erhöht worden.
Somit werden alle Rentner, die monatlich nicht mehr als ca. 750 Euro brutto an Rente beziehen, im Vergleich zum Vorjahr heuer ca. 30 Prozent mehr an 14. Monatsrente beziehen. Außerdem werden in diesem Jahr auch alle Rentner, die ein Lebensalter von mindestens 64 Jahren aufweisen und eine monatliche Bruttorente von bis zu 1.003,78 Euro beziehen, in den Genuss der 14. Monatsrente kommen. Laut letzten Informationen des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS sollte allen Rentnern das 14. Monatsgehalt von Amts wegen ausbezahlt werden. Rentner, die die Voraussetzungen laut den neuen Bestimmungen erfüllen und denen das 14. Monatsgehalt bis Oktober nicht ausbezahlt wird, können sich an das Patronat wenden. Die Auszahlung seitens des NISF/INPS erfolgt auf alle Fälle aufgrund von provisorischen Einkommensdaten und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Das kann unter Umständen dann auch zu einer teilweisen Rückführung der ausbezahlten Beträge führen.
Was ändert sich bei der vierzehnten Rente ab 2017
von 2008 bis 2016 ab 2017
Bezugnehmend zu den Beitragsjahren 14.Rente** persönliches
Jahreseinkommen**
14.Rente** persönliches
Jahreseinkommen**
von bis von bis
Lohnabhängige: bis zu 15 Beitragsjahre* keinen
Anspruch
9.786,87 € 13.049,14 € 336,00 € 9.786,87 € 13.049,14 €
336 € 9.786,86 € 437,00 € 9.786,86 €
Lohnabhängige: zwischen 15 und 25 Beitragsjahre* keinen
Anspruch
9.786,87 € 13.049,14 € 420,00 € 9.786,87 € 13.049,14 €
420 € 9.786,86 € 546,00 € 9.786,86 €
Lohnabhängige: über 25 Beitragsjahre* keinen
Anspruch
9.786,87 € 13.049,14 € 504,00 € 9.786,87 € 13.049,14 €
504 € 9.786,86 € 655,00 € 9.786,86 €
* Selbständige brauchen jeweils 3 Beitragsjahre mehr
** Die 14. Rente wird seit 2007 jedes Jahr zusätzlich zur normalen Rente im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung der Beitragsjahre
und der persönlichen Höchstgrenze beim Jahreseinkommen, sobald ein Rentner das Alter von 64 Jahre erreicht hat.