Dienstleistungen
Bedürftige Rentner und die 14. Rente
für die über 64-jährigen
für die über 64-jährigen
Leider haben sich in der letzten Ausgabe des aktiv beim Artikel bezüglich 14. Monatsgehalt ein paar kleinere Fehler eingeschlichen. Wir entschuldigen uns dafür und haben den Text nun überarbeitet.
Mit der Mitteilung Nr.1336/2017 hat das NISF/INPS am 28.03.2017 die Abänderungen in Bezug auf die 14.Rente veröffentlicht, die mit dem Absatz 187 des Artikels 1 im Haushaltsgesetz 2017 beschlossen worden sind. Diese Bestimmung sieht im Wesentlichen einen doppelten Vorteil für die Rentner vor:
1. der Betrag der 14. Rente, der jedes Jahr ab Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent (siehe Tabelle)
2. die Einkommensgrenze ist von 1,5 mal die Mindestrente (Jahreseinkommen von 9.786,86 Euro) auf zwei mal die Mindestrente (Jahreseinkommen von 13.049,14) erhöht worden.
Somit werden alle Rentner, die monatlich nicht mehr als ca. 750 Euro brutto an Rente beziehen, im Vergleich zum Vorjahr heuer ca. 30 Prozent mehr an 14. Monatsrente beziehen. Außerdem werden in diesem Jahr auch alle Rentner, die ein Lebensalter von mindestens 64 Jahren aufweisen und eine monatliche Bruttorente von bis zu 1.003,78 Euro beziehen, in den Genuss der 14. Monatsrente kommen. Laut letzten Informationen des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS sollte allen Rentnern das 14. Monatsgehalt von Amts wegen ausbezahlt werden. Rentner, die die Voraussetzungen laut den neuen Bestimmungen erfüllen und denen das 14. Monatsgehalt bis Oktober nicht ausbezahlt wird, können sich an das Patronat wenden. Die Auszahlung seitens des NISF/INPS erfolgt auf alle Fälle aufgrund von provisorischen Einkommensdaten und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Das kann unter Umständen dann auch zu einer teilweisen Rückführung der ausbezahlten Beträge führen.
1. der Betrag der 14. Rente, der jedes Jahr ab Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent (siehe Tabelle)
2. die Einkommensgrenze ist von 1,5 mal die Mindestrente (Jahreseinkommen von 9.786,86 Euro) auf zwei mal die Mindestrente (Jahreseinkommen von 13.049,14) erhöht worden.
Somit werden alle Rentner, die monatlich nicht mehr als ca. 750 Euro brutto an Rente beziehen, im Vergleich zum Vorjahr heuer ca. 30 Prozent mehr an 14. Monatsrente beziehen. Außerdem werden in diesem Jahr auch alle Rentner, die ein Lebensalter von mindestens 64 Jahren aufweisen und eine monatliche Bruttorente von bis zu 1.003,78 Euro beziehen, in den Genuss der 14. Monatsrente kommen. Laut letzten Informationen des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS sollte allen Rentnern das 14. Monatsgehalt von Amts wegen ausbezahlt werden. Rentner, die die Voraussetzungen laut den neuen Bestimmungen erfüllen und denen das 14. Monatsgehalt bis Oktober nicht ausbezahlt wird, können sich an das Patronat wenden. Die Auszahlung seitens des NISF/INPS erfolgt auf alle Fälle aufgrund von provisorischen Einkommensdaten und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Das kann unter Umständen dann auch zu einer teilweisen Rückführung der ausbezahlten Beträge führen.
Was ändert sich bei der vierzehnten Rente ab 2017 | ||||||
von 2008 bis 2016 | ab 2017 | |||||
Bezugnehmend zu den Beitragsjahren | 14.Rente** | persönliches Jahreseinkommen** |
14.Rente** | persönliches Jahreseinkommen** |
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von | bis | von | bis | |||
Lohnabhängige: bis zu 15 Beitragsjahre* | keinen Anspruch |
9.786,87 € | 13.049,14 € | 336,00 € | 9.786,87 € | 13.049,14 € |
336 € | 9.786,86 € | 437,00 € | 9.786,86 € | |||
Lohnabhängige: zwischen 15 und 25 Beitragsjahre* | keinen Anspruch |
9.786,87 € | 13.049,14 € | 420,00 € | 9.786,87 € | 13.049,14 € |
420 € | 9.786,86 € | 546,00 € | 9.786,86 € | |||
Lohnabhängige: über 25 Beitragsjahre* | keinen Anspruch |
9.786,87 € | 13.049,14 € | 504,00 € | 9.786,87 € | 13.049,14 € |
504 € | 9.786,86 € | 655,00 € | 9.786,86 € | |||
* Selbständige brauchen jeweils 3 Beitragsjahre mehr ** Die 14. Rente wird seit 2007 jedes Jahr zusätzlich zur normalen Rente im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung der Beitragsjahre und der persönlichen Höchstgrenze beim Jahreseinkommen, sobald ein Rentner das Alter von 64 Jahre erreicht hat. |