Chemie

Finstral

Betriebsabkommen erneuert

Am 30.März wurde beim Fensterhersteller Finstral das Betriebsabkommen (zweite Verhandlungsebene) für alle sieben Südtiroler Werke erneuert. Das Abkommen gilt ab 1. April 2017 und hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Mit der Vereinbarung werden etliche Bestimmungen wieder übernommen, einige aber auch neu geregelt. So zum Beispiel die Anwesenheitsprämie, die Leistungsprämie, die flexible Mehrarbeit und die Transport- und Essensvergütung.
Die Neuerungen zum Abkommen wurden auch von der großen Mehrheit der Beschäftigten mitgetragen und so konnten die Betriebsräte mit der Unterstützung der Chemiegewerkschaften gemeinsam mit der Betriebsleitung das Betriebsabkommen unterzeichnen.

Post


Genugtuung zum Abkommen mit der Post

Die Zusage, dass keine Postämter geschlossen und kein Personal abgebaut wird, ist aus gewerkschaftlicher Sicht natürlich ein gewichtiges Argument.
Mit den Makeln, die der Postdienst offenbart hat, ist in der Vergangenheit in irgendeiner Form fast jeder konfrontiert worden. Umso erfreulicher ist deshalb die Tatsache, dass das Land ein Abkommen mit der Post abgeschlossen hat.
Zukünftig sollen die Postdienste unter einer lokalen Verwaltung den europäischen Standards entsprechend abgewickelt werden. Der ASGB begrüßt nicht nur, dass damit weitere autonome Zugeständnisse ins Land geholt wurden, vielmehr gibt dieser Umstand auch Anlass zur Hoffnung, dass die Beschwerden über eine unangemessen hohe Auslieferungsdauer der Vergangenheit angehören. Letzthin häuften sich die Klagen, dass wichtige Einladungen aufgrund verspätet angekommener Sendungen nicht angenommen werden konnten. Noch viel schlimmer sind Berichte, wonach der Empfänger Rechnungen erst nach Fälligkeit zahlen konnte. Ein lokales Verteilerzentrum ist somit sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Zusage, dass keine Postämter geschlossen und kein Personal abgebaut wird, ist aus gewerkschaftlicher Sicht natürlich ein gewichtiges Argument, das Abkommen zwischen Land und Post zu unterstützen. Der ASGB wird in dieser Hinsicht aber sicherlich mit Argusaugen darüber wachen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Postangestellten bessern und erwartet sich diesbezüglich auch entsprechende Zusicherungen von Seiten des Landes.
Des weiteren wäre es wünschenswert binnen kurzem ein gerichtliches Urteil zur Auslieferung der Post in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern zu haben, sodass das Land zügig reagieren und dementsprechend für die fünf-Tage-Zustellung der Post sorgen kann. Die drei-Tages-Zustellung, wie sie seit März in 95 Gemeinden Anwendung findet, ist im modernen Zeitalter nicht tragbar.