ASGB Rentner

Bedürftige Rentner und die 14. Rente für die über Vierundsechzigjährigen

Die 14. Rente, die jedes Jahr im Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent.
Mit der Mitteilung Nr. 1336/2017 hat das NISF/INPS am 28.03.2017 die Abänderungen in Bezug auf die 14. Rente veröffentlicht, die mit dem Absatz 187 des Artikels 1 im Haushaltsgesetz 2017 beschlossen worden sind. Die 14. Rente, die jedes Jahr im Juli an bedürftigen Rentner ausbezahlt wird, steigt um 30 Prozent. Als bedürftig werden nun auch jene Rentner betrachtet, deren Jahreseinkommen aus Rente nicht das zweifache einer Mindestrente übersteigt. Die Erhöhung der 14. Rente wird 2017 im Vergleich zu den, im Jahr 2016 geltenden Einkommensobergrenzen durchgeführt. Somit wird all jenen Rentnern, die den 64. Geburtstag erreicht haben und monatlich nicht mehr als ca. 750 Euro an Rente beziehen, im Juli 2017 eine 14. Rente ausbezahlt, die 30 Prozent höher ist als jene, die 2016 ausbezahlt worden ist. Zudem kommen mehr Rentner in den Genuss dieser Förderung, denn sie steht nun auch jenen zu, deren Jahreseinkommen nicht das zweifache der Mindestrente übersteigt. Zum ersten Mal werden Rentner, deren monatliche Rente eine Summe zwischen ca. 750 Euro und ca. 1000 Euro beträgt, im Juli 2017 die 14. Rente erhalten. Allerdings fällt die 14. Rente für diese neue Gruppe von Rentnern geringer aus als jene der „alten“ Nutznießer. Ihr Jahreseinkommen erhöht sich aber mit einem Schlag um diese Summe, während jenes der alten Nutznießer „nur“ um 30 Prozent steigt. Das NISF/INPS weist drauf hin, dass die betroffenen Rentner von Amts wegen ihre zustehende 14. Rente ausbezahlt bekommen, sobald die damit zusammenhängenden Einkommen vom Steuerjahr 2016 zur Verfügung stehen.
Was ändert sich bei der vierzehnten Rente ab 2017
von 2008 bis 2016 ab 2017
Bezugnehmend zu den Beitragsjahren 14.Rente** persönliches
Jahreseinkommen aus Rente**
14.Rente** persönliches
Jahreseinkommen aus Rente**
von bis von bis
Lohnabhängige: bis zu 15 Beitragsjahre* keinen
Anspruch
9.786,87 Euro 13.049,14 Euro 336,00 Euro 9.786,87 Euro 13.049,14 Euro
336 Euro 9.786,86 Euro 437,00 Euro 9.786,86 Euro
Lohnabhängige: zwischen 15 und 25 Beitragsjahre* keinen
Anspruch
9.786,87 Euro 13.049,14 Euro 420,00 Euro 9.786,87 Euro 13.049,14 Euro
420 Euro 9.786,86 Euro 546,00 Euro 9.786,86 Euro
Lohnabhängige: über 25 Beitragsjahre* keinen
Anspruch
9.786,87 Euro 13.049,14 Euro 504,00 Euro 9.786,87 Euro 13.049,14 Euro
504 Euro 9.786,86 Euro 655,00 Euro 9.786,86 Euro
* Selbständige brauchen jeweils 3 Beitragsjahre mehr
* Die 14. Rente wird seit 2007 jedes Jahr zusätzlich zur normalen Rente im Juli ausbezahlt, unter Berücksichtigung der Beitragsjahre und der persönlichen Höchstgrenze beim Jahreseinkommen, sobald ein Rentner das Alter von 64 Jahre erreicht hat.

ASGB Rentner

Arge-Alp der Rentnergewerkschaften

Schon seit vielen Jahren besteht diese Einrichtung. Sie bedeutet im Klartext „Arbeitsgemeinschaft der Rentnergewerkschaften der Alpenländer.
In den Alpen leben 70 Millionen Menschen. Seit es die EUSALP (Konferenz der Regierungen der Alpenregionen) gibt, die sich hauptsächlich mit Wirtschafts-, Umwelt- und Mobilitätsfragen beschäftigt, versuchen die Gewerkschaften sich auch einzubringen, weil diese Thematiken ganz besonders auch die Arbeitnehmer betreffen und weil die sozialen Fragen bei diesen
Beratungen nicht zu kurz kommen dürfen.
Die Arge-Alp der Rentnergewerkschaften hat sich am 21. und 22. Februar in München zu einer Aussprache getroffen, bei der die Grenzschließungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik besprochen wurden. Ermutigend war, dass zumindest in diesen Gewerkschaftskreisen die Solidarität noch lebt und einen Wert darstellt. Es gab keinen Zweifel daran, dass Europa nicht alle Flüchtlinge aufnehmen und integrieren kann, die aus ihrer Misere heraus zu uns kommen wollen. Deshalb war die vorherrschende Meinung, dass die Außengrenzen wirksam kontrolliert werden müssen, dass aber auch schnellstens neue Projekte greifen müssen, damit die Menschen in ihren Heimatländern eine Zukunft haben können.
Erörtert wurden auch die vielen Fluchtgründe. Wir Europäer sollten nicht vergessen, dass wir vornehmlich Afrika in den vergangenen Jahrhunderten ausgebeutet haben, dass die bisherige Entwicklungshilfe-Politik ihre Ziele und ihre Wirkung verfehlt hat und dass wir mit unserer Handelspolitik den Menschen in Afrika keine Chancen lassen, um sich selbst zu entfalten. Sie fliehen vor Terror, vor Krieg, vor Hungersnöten und sie fliehen vor allem auch vor unseren Waffen und vor unseren Interventionen. Bedauert wurde in den Redebeiträgen auch der unverantwortliche Populismus der Rechtsparteien, die mit ihrer Politik der Angstmacherei die EU schlecht reden, neue Nationalismen heraufbeschwören und die Globalisierung verteufeln. Man gewinnt den Eindruck, dass man den 2. Weltkrieg schon vergessen hat. Die Politik eines hemmungslosen Populismus, des Schürens des Rassismus und die Manipulation der großen Not durch die hohe Arbeitslosigkeit hat schlussendlich zum Unglück des Weltkrieges geführt.
Unsere abendländisch-christliche Kultur fordert von uns Solidarität. Auch bei uns gibt es arme Bürger, „Niedrigstrentner“ usw. Diese gibt es schon viel länger als die Flüchtlingskrise. Wir müssen den Menschen erklären, dass sie wegen der Flüchtlinge nicht weniger bekommen und dass sie ohne Flüchtlinge nicht mehr bekommen.
Es reicht auch nicht die Grenzen wieder dicht zu machen. Grenzschließungen würden nicht absehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben, genau diese würden nämlich unseren Wohlstand und unsere Lebensweise bedrohen.
Wir waren alle der Meinung, dass die Rentnergewerkschaften sich bei der EUSALP in jeder Hinsicht einbringen müssen. Die neue Situation mit der Flüchtlingsproblematik ist nur ein Thema. Wir müssen unseren Beitrag einbringen in die Beratungen der Länder- bzw. der Regionalregierungen, wie der Alpenraum gestaltet werden soll. Davon hängt die Lebensqualität von uns und unseren Kindern und Enkeln ab.