Verbrauchertelegramm
SICHERHEIT
Nicht sparen beim Kindersitz!
Von null bis zwölf Jahren muss das Kind je nach Gewicht und Alter in einem eigenen Kindersitz oder Kissen sitzen, welches das europäische Siegel ECE R 44 trägt.
Beim Neukauf sollte ein Modell erstanden werden, welches der letzten Fassung der Verordnung entspricht, d.h. 44/03. Wer Ältere Modelle besitzt, muss darauf achten, dass diese die Kennzahlen ECE R44 oder EC R44/02 tragen. Nicht mehr benutzt werden dürfen hingegen Sitze oder Kissen ohne Zulassungssiegel. Für Kindersitze mit anderslautender Zulassung als 44/03 gilt ein generelles Verkaufsverbot.
Achtung: bei Beifahrer-Airbag dürfen Kindersitze nicht vorne montiert werden!