Das Mietengesetz Nr. 431 vom 09.12.1998 sieht steuerlich begünstigte Mietverträge vor, welche erstmals im Juli 1999, für die Stadt Bozen, unter Mitwirkung der Südtiroler Mietervereinigung des ASGB, abgeschlossen wurden. In Durchführung des Ministerialdekretes vom 30. Dezember 2002, welches die Erneuerung der oben genannten Abkommen vorsieht, wurden am 15. Oktober 2003 die neuen Gebietsabkommen, für die Gemeinden Leifers, Eppan, Lana, Meran und Algund, von den Mieter- und Vermieterverbänden unterzeichnet. Nicht mehr anwendbar sind die begünstigten Mietverträge in den Gemeinden Ritten, Schlanders, Klausen, St. Ulrich, Brixen, Sterzing, Bruneck, St. Lorenzen und Toblach, da sie, laut Neueinstufung durch die Landesregierung, nicht mehr zu den Gemeinden mit großem Wohnungsbedarf gehören.
Die Mietverträge für Universitätsstudenten haben außer in Bozen auch in Eppan und Leifers Anrecht auf die Steuerbegünstigungen.
Der begünstigte Mietvertrag sieht eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vor, welche automatisch um zwei weitere Jahre verlängert wird, wenn der Vermieter den Vertrag nicht bei der ersten Fälligkeit kündigt. Eine Kündigung bei der ersten Fälligkeit ist, außer bei Eigenbedarf für Wohnzwecke oder zur Berufsausübung und zum Zwecke der Umstrukturierung des gesamten Gebäudes, nur dann zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung veräußern will und dieser außer der zu veräußernden Immobilie nur höchstens eine weitere Wohnung besitzt. In diesem Falle hat der Mieter das Vorkaufsrecht.
Das Abkommen enthält außerdem eine Liste über die Nebenspesen, welche von beiden Seiten, Mieter und Vermieter, mit Vertragsunterzeichnung verbindlich einzuhalten ist. Der begünstigte Mietvertrag für die Stadt Meran sieht zwei homogene Zonen vor. Alle anderen Gemeinden wurden nicht in Zonen eingeteilt. (Siehe Tabelle).
Die neuen Abkommen enthalten außerdem eine Liste von siebzehn objektiven Elementen, z.B. Garage, Balkon Aufzug, Grünfläche, Isolierfenster, Klimaanlage usw., einer Mietwohnung. Je nach Anzahl der im Mietobjekt vorhandenen Elemente wird die Wohnung einem der drei Bereiche zugeteilt.
Der Mietzins muß von den Vertragsparteien innerhalb der Unter- und Obergrenze des Zugehörigkeitsbereiches festgelegt werden, wobei die steuerlichen Begünstigungen und die Eigenarten des Mietobjektes berücksichtigt werden müssen.
Der Vertrag ist wortgetreu laut dem bei der Gemeinde Bozen hinterlegten Mustermietvertrag abzuschließen.
Folgende steuerliche Vergünstigungen sind für die begünstigten Mietverträge vorgesehen:
1) Eine Verringerung des besteuerbaren Einkommens aus dem Mietobjekt um weitere 30 Prozent, auf die bereits bisher vorgesehene Verringerung von 15 Prozent.
2) Verringerung der ICI Immobiliensteuer. Diese kann von den Gemeinden mit eigenem Beschluß vorgesehen werden. Die Stadt Bozen zum Beispiel hat den ICI Hebesatz auf 0,2 Prozent für die begünstigten Mietverträge verringert.
3) Berechnung der Registersteuer auf 70 Prozent des besteuerbaren Betrages.
4) Ein jährlicher Steuerabzug von 247,90 Euro bis zu einem besteuerbaren Familieneinkommen von 15.493,71 Euro bzw. 495,80 Euro bei einem besteuerbaren Familieneinkommen über 15.493,71 Euro bis max. 30.987,41 Euro.
Zusätzlich sollte jeder Mieter von den Fachleuten des ASGB überprüfen lassen ob eventuell ein Wohngeld zusteht.
MERAN ZONE I (Gratsch, Altstadt, Obermais und Teile von Untermais)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 93,00 Euro
Bereich II 30,00 Euro 122,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 152,00 Euro
MERAN ZONE II (Südliche Stadtteile im Bereich des Bahnhofes und Pferderennplatzes)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 80,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 112,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 136,00 Euro
LANA
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 90,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 150,00 Euro
ALGUND
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 90,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 150,00 Euro
LEIFERS Begünstigt Mietverträge
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 86,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 115,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 146,00 Euro
Leifers Begünstigt Mietverträge für Universitätsstudenten
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 103,20 Euro
Bereich II 30,00 Euro 138,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 175,20 Euro
EPPAN Begünstigt Mietverträge
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 90,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 150,00 Euro
EPPAN Begünstigt Mietverträge für Universitätsstudenten
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 108,00 Euro
Bereich II 30,00 Euro 144,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 180,00 Euro