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Rentnergewerkschaft unterzeichnet
Einvernehmensprotokoll
Einvernehmensprotokoll
„Die Bevölkerungspyramide steht Kopf“. Hinter dieser simplen Feststellung verbirgt sich die brisante Problematik des zunehmenden Alterns unserer Gesellschaft, welche eine Reihe sozialer und gesellschaftspolitischer Herausforderungen für die Zukunft, aber auch für die Gegenwart mit sich bringt. Senioren- bzw. Alterspolitik nimmt deshalb heute mehr denn je die Stellung einer klassischen politischen Querschnittsmaterie ein. Seniorenpolitik bedeutet Generationen-, Sozial-, Gesundheits-, Wohnungs-, Verkehrs-, Freizeit- und Bildungspolitik in einem. Um diesen Herausforderungen in Zukunft besser Rechnung zu tragen, haben die Rentnergewerkschaft des ASGB und die Fachgewerkschaften von CGIL, SGB-CISL und UIL zusammen mit dem Ressort Gesundheit und Soziales der Südtiroler Landesverwaltung ein Einvernehmensprotokoll ausgearbeitet. Die Unterzeichnung erfolgte nun am 18. Januar 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz.
Grundlegendes Ziel des Abkommens ist es, zeitgemäße Betreuungsformen für ältere Menschen in unserem Land zu definieren und deren Angebot zu forcieren, um allen Senioren ein Altern in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Abkommen die Notwendigkeit einer permanenten Beobachtung der demografischen Bevölkerungsentwicklung mittels entsprechender Analysen fest. Die daraus erzielten Erkenntnisse sollen dann die Grundlage für sämtliche Maßnahmen im Bereich der Seniorenpolitik bilden. Auch die Vernetzung und der notwendige Ausbau der gesundheitlichen Betreuung für unsere alten Menschen bilden einen Eckpfeiler des Dokuments. Hierbei ist es für die Zukunft unerlässlich, das Betreuungsangebot der 20 Sozial- und Gesundheitssprengel, der Hausärzte und anderer Gesundheitsberufe bestmöglich aufeinander abzustimmen. Nur so kann eine 24-stündige individuelle Betreuungskontinuität für den Einzelnen erreicht werden. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch die rasche Umsetzung der „Territorialen Anlaufstellen“ für alle Pflege- und Betreuungsformen, welche dem Einzelnen einen schnellen und ganzheitlichen Zugang zu den verschiedenen Sozial- und Gesundheitsdiensten eröffnet.
Der Schlüsselrolle der Familie als Garant für ein würdevolles Altern wird im Einvernehmensprotokoll ebenfalls Rechnung getragen. Studien belegen, dass die Einbindung des alten Menschen in ein gesundes familiäres Umfeld nicht nur zunehmender Vereinsamung sondern auch damit zusammenhängenden Krankheiten wie Depression oder Demenz vorbeugen. Vorgesehen ist hier deshalb eine verstärkte Unterstützung der Familie als Alternative zu anderen Betreuungseinrichtungen.
Im Bereich des Wohnbaus ist hingegen vorgesehen, für Senioren hinderliche architektonische Barrieren bei Neubauten oder Renovierungen in Zukunft möglichst zu vermeiden. Auch bei der Vergabe von öffentlichen Wohnungen sollen allein stehende Personen ab sofort mehr berücksichtigt werden.
Alle diese Maßnahmen zielen in ihrer Gesamtheit darauf ab, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, sich auch im zunehmenden Alter noch in das gesellschaftliche Leben einzubringen (aktives Altern). Tätigkeiten wie Aufsichts- und Überwachungsdienste in Bibliotheken, Museen, Parks oder öffentlichen Gebäuden, sowie in der Betreuung anderer Menschen aber auch das nähere Kennenlernen der neuen Kommunikationstechnologien bei Treffen mit Jugendlichen liefern hierbei interessante Ansätze.
In diesem Sinne stellt das Einvernehmensprotokoll nicht nur ein Dokument zum Schutz des alten Menschen dar, sondern bildet vielmehr einen Fahrplan zur verstärkten Miteinbeziehung der älteren Mitglieder unserer Gesellschaft.
Allen, die in irgendeiner Weise dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Grundlegendes Ziel des Abkommens ist es, zeitgemäße Betreuungsformen für ältere Menschen in unserem Land zu definieren und deren Angebot zu forcieren, um allen Senioren ein Altern in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das Abkommen die Notwendigkeit einer permanenten Beobachtung der demografischen Bevölkerungsentwicklung mittels entsprechender Analysen fest. Die daraus erzielten Erkenntnisse sollen dann die Grundlage für sämtliche Maßnahmen im Bereich der Seniorenpolitik bilden. Auch die Vernetzung und der notwendige Ausbau der gesundheitlichen Betreuung für unsere alten Menschen bilden einen Eckpfeiler des Dokuments. Hierbei ist es für die Zukunft unerlässlich, das Betreuungsangebot der 20 Sozial- und Gesundheitssprengel, der Hausärzte und anderer Gesundheitsberufe bestmöglich aufeinander abzustimmen. Nur so kann eine 24-stündige individuelle Betreuungskontinuität für den Einzelnen erreicht werden. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch die rasche Umsetzung der „Territorialen Anlaufstellen“ für alle Pflege- und Betreuungsformen, welche dem Einzelnen einen schnellen und ganzheitlichen Zugang zu den verschiedenen Sozial- und Gesundheitsdiensten eröffnet.
Der Schlüsselrolle der Familie als Garant für ein würdevolles Altern wird im Einvernehmensprotokoll ebenfalls Rechnung getragen. Studien belegen, dass die Einbindung des alten Menschen in ein gesundes familiäres Umfeld nicht nur zunehmender Vereinsamung sondern auch damit zusammenhängenden Krankheiten wie Depression oder Demenz vorbeugen. Vorgesehen ist hier deshalb eine verstärkte Unterstützung der Familie als Alternative zu anderen Betreuungseinrichtungen.
Im Bereich des Wohnbaus ist hingegen vorgesehen, für Senioren hinderliche architektonische Barrieren bei Neubauten oder Renovierungen in Zukunft möglichst zu vermeiden. Auch bei der Vergabe von öffentlichen Wohnungen sollen allein stehende Personen ab sofort mehr berücksichtigt werden.
Alle diese Maßnahmen zielen in ihrer Gesamtheit darauf ab, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, sich auch im zunehmenden Alter noch in das gesellschaftliche Leben einzubringen (aktives Altern). Tätigkeiten wie Aufsichts- und Überwachungsdienste in Bibliotheken, Museen, Parks oder öffentlichen Gebäuden, sowie in der Betreuung anderer Menschen aber auch das nähere Kennenlernen der neuen Kommunikationstechnologien bei Treffen mit Jugendlichen liefern hierbei interessante Ansätze.
In diesem Sinne stellt das Einvernehmensprotokoll nicht nur ein Dokument zum Schutz des alten Menschen dar, sondern bildet vielmehr einen Fahrplan zur verstärkten Miteinbeziehung der älteren Mitglieder unserer Gesellschaft.
Allen, die in irgendeiner Weise dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.