Thema

Richtig versichert

Interview mit dem Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus
> Aktiv: Es gibt eine schier unüberschaubare Menge an Versicherungspolicen mit einer Unmenge an Klauseln. Welche sind aus Ihrer Erfahrung die Wichtigsten, welchen den Bereich der Familie am besten schützen helfen?
Andreaus: Als Prinzip beim Versichern gilt: Jede/r sollte die Risiken versichern, die existenzbedrohend sind. Und das kann je nach Lebenslage etwas anderes sein. Berufseinsteiger etwa benötigen weniger Versicherungsschutz als Familien.
> Aktiv: Besteht auch die Möglichkeit, sich über Agenturen im Ausland versichern zu lassen oder ist jeder Bürger gezwungen, sich im jeweiligen Land zu versichern? Welche Möglichkeiten hat der Bürger hier?
Andreaus: Im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts kann jede/r eine Lebens- oder Schadensversicherung, in gleich welchem Land der EU, abschließen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist davon ausgenommen. Es ist nicht immer leicht als „italienische" VerbraucherInnen im Ausland eine Versicherungsdeckung zu bekommen. Aber auch bei uns werden bereits verschiedene ausländische Policen vertrieben. Auch hier gilt: mehrere und vergleichbare Angebote einholen!
> Aktiv: Weniger kann oft auch mehr sein. Glauben Sie, dass es auch ein Zuviel geben kann bzw. dass manchmal unnötige Policen oder ein gar sich überschneidender Versicherungsschutz angeboten und verkauft wird?
Andreaus: Leider schauen viel zu viele Versicherungsgesellschaften mehr auf ihren Gewinn als auf die Bedarfsorientierung bei der Entwicklung von Angeboten. Ein Beispiel für Fehlentwicklungen im Versicherungsmarkt sind Kapitallebensversicherungen. Konsumentenschutzverbände halten die Kapitallebensversicherung - auch Erlebensversicherung genannt - für eine schlechte Wahl. Altersvorsorge ist eher ein Geldanlageproblem als ein Versicherungsproblem. Es ist daher sinnvoller, sich mit einer Risikolebensversicherung gegen den Todesfall abzusichern (für diejenigen die den Bedarf überhaupt haben) und den Rest des Geldes gut anzulegen. Der Versicherungsmarkt gehört zu den am wenigsten transparenten Märkten. Die Information beim Vertragsabschluss über das, was die Versicherung abdeckt und vor allem darüber, was sie nicht abdeckt, ist höchst lückenhaft. Derzeit ist es sogar üblich, dass Versicherungen ihren Kunden die Vertragskonditionen erst nach Abschluss des Vertrages mitteilen.

Öffentlicher Dienst

Neue Gehälter bei Land, Gemeinden und Gesundheitsdienst

Nach drei Jahren zähen Verhandlungen doch noch spürbare Gehaltsaufbesserungen herauszuholen und kontinuierlichen Versuchen die Sparrichtlinien aus Rom zu umgehen, setzten vor kurzem Arbeitgeber und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Unterschrift unter den wirtschaftlichen Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV).
Ein erster Teil sieht die Erhöhung von Grundgehalt und Sonderergänzungszulage von 0,6 Prozent rückwirkend ab 1. Juli 2009 vor. Es handelt sich dabei um die Inflationsrate von Bozen zwischen Mai 2008 und Mai 2009.
Der zweite Teil kommt ab April 2010 hinzu und macht 0,75 Prozent auf Grundgehalt und Sonderergänzungszulage aus. Es ist dies ein Prozentsatz, der mit einer geringen, besseren Änderung aus dem Sparpaket Roms übernommen wurde.
Das Ergebnis der BÜKV-Verhandlungen entspricht in keiner Weise den Forderungen und den Erwartungen des ASGB. Der Abschluss ist nur mit den enormen Schwierigkeiten zu erklären in denen sich Italien, aber auch Europa befinden. Es ist als sicher anzunehmen, dass uns weitere Einschränkungen bevorstehen. Die ASGB-Delegation hat den BÜKV mit einer Erklärung unterzeichnet, die wir hier sinngemäß wiedergeben: „Es war ursprünglich von hoher politischer Seite zugesagt worden, zugleich mit den geringen Gehaltsaufbesserungen auch die Beiträge an das Laborfonds von Seiten des Arbeitgebers zu erhöhen. Dies Zusage wurde ohne weitere Mitteilung gestrichen. Den Schaden haben die Bediensteten. Weiters fordert der ASGB die Anerkennung des öffentlichen Dienstes als wesentliche Dienstleistung für die Menschen und die Autonomie Südtirols. In diesem Sinne muss auch eine Weg gefunden werden, trotz Krise und Sparmaßnahmen, die Arbeit der öffentlich Bediensteten entsprechend zu honorieren".
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im ASGB fordern, dass in allen Bereichen Kollektivvertragsverhandlungen aufgenommen und abgeschlossen werden, insbesondere für die Vergangenheit bis 2008. Die Blockierung der Verträge ist in Südtirol zu überprüfen und jede Möglichkeit ist zu nutzen, um die Kaufkraft der Gehälter in einem so wichtigen Bereich nicht weiter sinken zu lassen.