Staat
Kollektivvertrag für zentrale Staatsverwaltung nimmt nächste Hürde

Die italienische Regierung hat grünes Licht für den neuen nationalen Kollektivvertrag im Bereich der „Zentralen Funktionen“ für den Dreijahreszeitraum 2025–2027 gegeben. Der Ministerrat ermächtigte den Minister für öffentliche Verwaltung, dem bereits am 9. Juni 2026 zwischen der Verhandlungsagentur ARAN und den Gewerkschaften ausgehandelten Vertragsentwurf zuzustimmen.
Betroffen sind rund 204.600 Beschäftigte der zentralen Verwaltungsbehörden. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Bruttogehaltserhöhung von 162 Euro pro Monat bei 13 Monatsgehältern. Dies entspricht im Durchschnitt einer Steigerung von 5,36 Prozent.
Der größte Teil davon – 4,79 Prozent – fließt direkt in die Aufwertung der kollektivvertraglichen Bezüge. Weitere 0,57 Prozent sind vor allem für die Aufstockung der Fonds für dezentrale Ressourcen vorgesehen.
Betroffen sind rund 204.600 Beschäftigte der zentralen Verwaltungsbehörden. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Bruttogehaltserhöhung von 162 Euro pro Monat bei 13 Monatsgehältern. Dies entspricht im Durchschnitt einer Steigerung von 5,36 Prozent.
Der größte Teil davon – 4,79 Prozent – fließt direkt in die Aufwertung der kollektivvertraglichen Bezüge. Weitere 0,57 Prozent sind vor allem für die Aufstockung der Fonds für dezentrale Ressourcen vorgesehen.
Mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte
Neben den wirtschaftlichen Verbesserungen enthält der Vertragsentwurf auch Neuerungen bei der beruflichen Entwicklung. Kompetenzen sollen gezielter gefördert und die interne Mobilität erleichtert werden. Gleichzeitig sollen die Beschäftigten besser auf organisatorische und technologische Veränderungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung vorbereitet werden.
Überarbeitet werden zudem die Gehaltsentwicklungen innerhalb der einzelnen Einstufungen sowie die Regelungen für organisatorische und berufliche Positionen.
Auch bei den Arbeitsbedingungen sind Änderungen vorgesehen. Unter anderem werden die Bestimmungen zu Gleitzeit, Elternurlaub und Gesundheitsschutz angepasst. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Mitbestimmung gestärkt werden.
Vor der endgültigen Unterzeichnung müssen noch die vom Wirtschafts- und Finanzministerium vorgebrachten Anmerkungen berücksichtigt werden.
Überarbeitet werden zudem die Gehaltsentwicklungen innerhalb der einzelnen Einstufungen sowie die Regelungen für organisatorische und berufliche Positionen.
Auch bei den Arbeitsbedingungen sind Änderungen vorgesehen. Unter anderem werden die Bestimmungen zu Gleitzeit, Elternurlaub und Gesundheitsschutz angepasst. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Mitbestimmung gestärkt werden.
Vor der endgültigen Unterzeichnung müssen noch die vom Wirtschafts- und Finanzministerium vorgebrachten Anmerkungen berücksichtigt werden.
Auch Führungskräfte in Bildung und Forschung betroffen
Der Ministerrat gab zudem grünes Licht für den Entwurf des nationalen Tarifvertrags für Führungskräfte im Bereich Bildung und Forschung für den Zeitraum 2022–2024. Dieser betrifft insgesamt 7.916 Führungskräfte mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen.

