Landesbedienstete


Bereichsverträge für den Landesdienst

Immer wieder gibt es Neuerungen für die vielen unterschiedlichen Berufsgruppen und Bereiche innerhalb der Landesverwaltung. Zuletzt wurde ein allgemeiner Bereichsvertrag verhandelt, in dem es u.a. um die schnellere Auszahlung der Abfertigung, den Bereitschaftsdienst, die Koordinierung, das Einheitliche Garantiekomitee und weitere Themen geht. Der Vertrag ist schon vorunterzeichnet, muss aber noch vom Rechnungshof für gut geheißen werden.
Die vielen unterschiedlichen Verhandlungen und Verträge werden trotz aller Bemühungen nicht allen Berufsgruppen gerecht. Ein großer Bereich, für den bisher noch keine spezifischen Vorteile erreicht werden konnten, ist die Verwaltung, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Betrieb am Laufen halten. Die Forderungen liegen auch dort auf dem Tisch, und wir werden nichts unversucht lassen!
In der Zwischenzeit sind am 1. September 2026 drei neue Bereichsverträge in Kraft getreten. Sie bringen Verbesserungen für das Bildungspersonal, das Landesforstkorps und die Berufsfeuerwehr.
Für das Bildungspersonal im Landesdienst steht die Aufwertung der pädagogischen Lehr- und Begleittätigkeit im Mittelpunkt. Die Anforderungen im schulischen Alltag sind in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden und bringen eine höhere Belastung sowie einen gestiegenen Qualifikationsbedarf mit sich. Als Anerkennung dafür sieht der Vertrag eine Gehaltserhöhung von 400 Euro brutto vor. Damit wird zugleich ein wichtiges Signal für die Sicherung der Bildungsqualität, die Förderung der Inklusion und die Bedeutung von Bildung als zentraler Säule der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Südtirols gesetzt.
Auch für das Personal des Landesforstkorps gibt es zahlreiche Verbesserungen. Erstmals sind alle Bestimmungen, die das Landesforstkorps betreffen, in einem Vertrag zusammengeführt. Dieser Vertrag enthält außer den überarbeiteten Berufsbildern und der damit verbundenen Einstufung zahlreiche weitere normative und finanzielle Verbesserungen, z.B. in Bezug auf Bereitschaftsdienste, Überstunden, Dienstkleidung u.a.m.
Zudem wurde die Forstdienstzulage erhöht und die Vergütung der Stationsleiter/innen neu berechnet, so dass die mit der Stationsleitung verbundene Mehrarbeit und Verantwortung angemessen vergütet werden.
Der Bereichsvertrag der Berufsfeuerwehr war zehn Jahre nach erstmaligem Inkrafttreten ebenfalls zu überarbeiten. Unter anderem sieht er geplante Mehrarbeit anstelle der großen Überstundenbelastung vor; Feuerwehrdienstzulage und Turnuszulage sind angemessen erhöht worden. Besonders hervorzuheben ist ein erstmals angewandtes Element, das den Bediensteten ein neues virtuelles Dienstalter anerkennt: damit steigt für jede/n einzelne/n Bedienstete/n der Berufsfeuerwehr das Grundgehalt an.
Die Berufsfeuerwehr ist Teil des Zivilschutzes und daher für alle Südtirolerinnen und Südtiroler von unermesslicher Bedeutung – dieser Bedeutung wird mit dem neuen Bereichsvertrag Rechnung getragen.
Trotz Inkrafttreten dieser drei Verträge gehen die Verhandlungen unermüdlich weiter: es gibt noch viel zu tun!

Staat


Kollektivvertrag für zentrale Staatsverwaltung nimmt nächste Hürde

Die italienische Regierung hat grünes Licht für den neuen nationalen Kollektivvertrag im Bereich der „Zentralen Funktionen“ für den Dreijahreszeitraum 2025–2027 gegeben. Der Ministerrat ermächtigte den Minister für öffentliche Verwaltung, dem bereits am 9. Juni 2026 zwischen der Verhandlungsagentur ARAN und den Gewerkschaften ausgehandelten Vertragsentwurf zuzustimmen.
Betroffen sind rund 204.600 Beschäftigte der zentralen Verwaltungsbehörden. Vorgesehen ist eine durchschnittliche Bruttogehaltserhöhung von 162 Euro pro Monat bei 13 Monatsgehältern. Dies entspricht im Durchschnitt einer Steigerung von 5,36 Prozent.
Der größte Teil davon – 4,79 Prozent – fließt direkt in die Aufwertung der kollektivvertraglichen Bezüge. Weitere 0,57 Prozent sind vor allem für die Aufstockung der Fonds für dezentrale Ressourcen vorgesehen.
Mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Beschäftigte
Neben den wirtschaftlichen Verbesserungen enthält der Vertragsentwurf auch Neuerungen bei der beruflichen Entwicklung. Kompetenzen sollen gezielter gefördert und die interne Mobilität erleichtert werden. Gleichzeitig sollen die Beschäftigten besser auf organisatorische und technologische Veränderungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung vorbereitet werden.
Überarbeitet werden zudem die Gehaltsentwicklungen innerhalb der einzelnen Einstufungen sowie die Regelungen für organisatorische und berufliche Positionen.
Auch bei den Arbeitsbedingungen sind Änderungen vorgesehen. Unter anderem werden die Bestimmungen zu Gleitzeit, Elternurlaub und Gesundheitsschutz angepasst. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Mitbestimmung gestärkt werden.
Vor der endgültigen Unterzeichnung müssen noch die vom Wirtschafts- und Finanzministerium vorgebrachten Anmerkungen berücksichtigt werden.
Auch Führungskräfte in Bildung und Forschung betroffen
Der Ministerrat gab zudem grünes Licht für den Entwurf des nationalen Tarifvertrags für Führungskräfte im Bereich Bildung und Forschung für den Zeitraum 2022–2024. Dieser betrifft insgesamt 7.916 Führungskräfte mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen.