Aktuell
Sozialpartner stärken Laborfonds
Die neue gesetzliche Regelung zur automatischen Mitgliedschaft in der Zusatzrente hat auch Auswirkungen darauf, welchem Fonds Arbeitnehmer ohne eigene Wahl zugeordnet werden.

Um hier eine klare Südtiroler Lösung zu schaffen, haben die Sozialpartner entsprechende Vereinbarungen zugunsten des regionalen Zusatzrentenfonds Laborfonds abgeschlossen.
Der ASGB hat gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften sowohl mit dem Unternehmerverband Südtirol als auch im Handwerk mit dem lvh und CNA Abkommen unterzeichnet. Darin wird Laborfonds für die jeweils erfassten Betriebe als maßgebliche kollektive Zusatzrentenform auf territorialer Ebene festgelegt.
Der ASGB hat gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften sowohl mit dem Unternehmerverband Südtirol als auch im Handwerk mit dem lvh und CNA Abkommen unterzeichnet. Darin wird Laborfonds für die jeweils erfassten Betriebe als maßgebliche kollektive Zusatzrentenform auf territorialer Ebene festgelegt.
Vorrang für den regionalen Fonds
Damit wird klargestellt, dass in den von den Vereinbarungen erfassten Fällen der automatischen Mitgliedschaft Laborfonds gegenüber den in nationalen Kollektivverträgen vorgesehenen Zusatzrentenfonds Vorrang hat. Die Sozialpartner wollen damit eine regional verankerte Zusatzvorsorge stärken. Laborfonds wurde eigens für Arbeitnehmer in Trentino-Südtirol geschaffen, ist branchenübergreifend tätig und wird von den regionalen Sozialpartnern mitgetragen. 2026 hat der Fonds die Schwelle von 150.000 Mitgliedern überschritten.
Für den ASGB ist entscheidend, dass die Zusatzvorsorge damit möglichst nahe an den Arbeitnehmern und den wirtschaftlichen Gegebenheiten Südtirols bleibt. Die heimischen Sozialpartner sind direkt in die Verwaltung des Fonds eingebunden und können dadurch die Interessen der Arbeitnehmer vor Ort einbringen. Die individuelle Wahlfreiheit bleibt davon unberührt: Wer selbst eine Entscheidung über seine Zusatzvorsorge trifft, kann weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine andere Lösung wählen. Die Abkommen regeln ausschließlich jene Fälle, in denen die automatische Mitgliedschaft zum Tragen kommt.
Für den ASGB ist entscheidend, dass die Zusatzvorsorge damit möglichst nahe an den Arbeitnehmern und den wirtschaftlichen Gegebenheiten Südtirols bleibt. Die heimischen Sozialpartner sind direkt in die Verwaltung des Fonds eingebunden und können dadurch die Interessen der Arbeitnehmer vor Ort einbringen. Die individuelle Wahlfreiheit bleibt davon unberührt: Wer selbst eine Entscheidung über seine Zusatzvorsorge trifft, kann weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine andere Lösung wählen. Die Abkommen regeln ausschließlich jene Fälle, in denen die automatische Mitgliedschaft zum Tragen kommt.


