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Studienbeihilfen in Südtirol

Ein Überblick für Studierende
Südtirol stellt eine breite Palette an Studienbeihilfen für Studierende zur Verfügung, die eine höhere Ausbildung anstreben. Ob Universität, Fachhochschule oder vergleichbare Einrichtungen, für viele Studierende eröffnet sich die Chance, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die Kosten für höhere Bildung steigen. Im folgenden Artikel erfährst du, wie das Land Südtirol Studierende unterstützt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um in den Genuss dieser Beihilfen zu kommen.
Wer ist förderberechtigt?
Studierende, die an einer Universität in Südtirol oder außerhalb Südtirols eingeschrieben sind, können jährlich eine Studienbeihilfe beantragen. Die Voraussetzungen betreffen die Staatsbürgerschaft und den Wohnsitz, die Inskription, die Modalität (Vollzeit oder Teilzeit), die Studiendauer, den Studienerfolg und die wirtschaftliche Lage. Außerdem dürfen das Höchstalter sowie die maximale Studiendauer des Studien­gangs nicht überschritten werden. Es ist auch wichtig, dass keine anderen Fördermittel für denselben Studiengang in Anspruch genommen werden.
Staatsbürgerschaft und Wohnsitz
Antragsberechtigt sind Studierende, die eine Universität außerhalb Südtirols besuchen und bei Antragstellung sowie bis zum Einreichtermin laut Wettbewerbsausschreibung seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung den meldeamtlichen Wohnsitz in Südtirol haben.
Antragsberechtigt sind außerdem Studierende, die eine Universitätin Südtirol besuchen und entweder:
Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, oder
Bürgerin oder Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union sind und über eine Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte verfügen oder denen gemäß Richtlinie 2011/95/EU der Flüchtlingsstatus oder der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde und die dadurch italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt sind, oder
Bürgerin oder Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen Union mit nicht langfristiger Aufenthaltsberechtigung sind und bei Antragstellung sowie bis zum Einreichtermin laut Wettbewerbsausschreibung seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung den meldeamtlichen Wohnsitz in Südtirol haben.
Ausschluss: Nicht anspruchsberechtigt sind Bürger, welche im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (“AIRE-Register”) eingetragen sind.
Finanzielle Aspekte
Die Höhe der Studienbeihilfe ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie. Diese wird anhand des “Faktors der wirtschaftlichen Lage” ermittelt, der im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) festgestellt wird.
Die EEVE muss bei der Antragstellung vorliegen und kann kostenlos beim Patronat des ASGB erstellt werden. Es ist dafür eine Terminvereinbarung nötig!
Zeitplan und Fristen
Für das akademische Jahr 2026/2027 beginnt die Antragsfrist am 22. September 2026 und endet am 3. November 2026 um 12:00 Uhr. Wer erfolgreich einen Antrag stellt, kann mit der Auszahlung der Beihilfen bis Ende März 2027 rechnen. Darüber hinaus können Studierende einen Beitrag zur teilweisen Deckung der Studiengebühren erhalten, für den im Zeitraum von Juni bis Juli 2027 gesondert online angesucht werden muss.
Die Studienbeihilfen des Landes Südtirol bieten eine wichtige finanzielle Stütze und erleichtern damit den Zugang zur höheren Bildung. Angesichts der komplexen Anforderungen und Fristen ist es jedoch unerlässlich, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.

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Nützliche Dokumente zum Ausfüllen der EEVE-Erklärung Einkommen 2025

Anagraphische Daten
gültige Identitätskarte der/des Erklärenden
Angaben über den meldeamtlichen Wohnsitz
Steuernummer aller Familienmitglieder
Einkommen 2025
Alle angeführten Unterlagen sind von allen Familienmitgliedern, für denen die EEVE gemacht werden muss, mitzunehmen.
Modell CU 2026 – in Papierform mitzunehmen
Modell 730 2026 oder Modell PF 2026, in Papierform mitzunehmen
Tätigkeitskodex („Ateco“ - Kodex), nur für Selbständige/Freiberufler
Einkommen aus dem Ausland, welche nicht im Mod. 730 oder im Mod. PF aufscheinen
Landwirtschaftliche Einkommen 2025:
Großvieheinheiten (Durchschnitt von Jänner bis Dezember)
Erschwernispunkte und Kulturflächen aus dem Lafisbogen (stand 1. November 2025)
jährlicher Hiebsatz für die potenzielle Holzmenge
Die angeführten Angaben erhalten Sie beim Amt für Land und Forstwirtschaft
Andere Einnahmen und Ausgaben (von Jänner 2025 bis Dezember 2025):
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gemäß Gerichtsurteil oder laut schriftlicher Vereinbarung mit ersichtlichen Zahlungen
erhaltene Unterhaltszahlungen in Form von Unterhaltsvorschussleistungen (LG Nr. 15/2003 i.g.F.)
bezahlte Miete (Kaltmiete ohne Spesen) für die Hauptwohnung einschließlich Garage oder Autoabstellplatz laut schriftlich abgefassten und regristrierten Mietvertrag
Beiträge für Miete (nur für Miete, ohne Beitrag für Spesen) vom Sozialsprengel (Art.20–DLH Nr.30/2000 i.g.F.)
ausbezahlte Studienstipendien der Autonomen Provinz Bozen, die zum besteuerbaren IRPEF-Einkommen zählen (laut Mod. CU)
steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher, Arbeiter die nach Italien zurückgekehrt sind
Einkommen aus Voucher (Arbeitsgutscheine)
andere Einkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit (auch aus Ausland), die nicht der Einkommenssteuer IRPEF unterliegen, oder die einer definitiven oder Ersatzbesteuerung unterliegen.
Dokumente bezüglich der Dividenden (falls diese nicht aus der Steuererklärung ersichtlich sind).
Immobiliarvermögen und Finanzvermögen
Das Immobiliarvermögen und das Finanzvermögen wird zum Stand des 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE angegeben.
z.B: Wird die EEVE (Einkommen 2025) im Dezember 2026 gemacht, muss das Vermögen zum 31. Dezember 2025 angegeben werden.
Wird die EEVE (Einkommen 2025) im Januar 2027 gemacht, muss das Vermögen zum 31. Dezember 2026 angegeben werden.
Alle angeführten Unterlagen sind von allen Familienmitgliedern, für denen die EEVE gemacht werden muss, mitzunehmen.
Immobiliarvermögen (Stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Katasterauszug der Immobilien bzw. Grundbesitzbogen
GIS-Erklärung (für Baugründe)
bei Immobilien im Ausland: Angabe der Nettofläche in Quadratmeter
Finanzvermögen - anzugeben, falls die Summe aller angeführten Finanzanlagen 5.000 Euro pro Kopf überschreitet (stand 31.Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post (Jahresdurchschnittswert des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung – Bsp.: Abfassen der EEVE im Jahr 2026 – Jahresdurchschnittswert des Jahres 2025)
wiederaufladbare Prepaid-Kreditkarten (mit IBAN – Jahresdurchschnittswert, ohne IBAN–Stand zum 31.12. des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung) – sofern der Wert über 2.000 Euro liegt
Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung unter 10 Prozent
gemischte Lebensversicherungen, für die das Einlösungsrecht zum Zeitpunkt der EEVE-Erklärung ausgeübt werden kann
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, ver­zinste Coupons u.ä., Investmentfonds u.ä.,
Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck (Berücksichtigt wird der Betrag der insgesamt eingezahlten Prämien, abzüglich evtl. Ablösebeträge)
Kryptowährung / NFT / Edelmetalle als Investition (Gold, Silber, Platin, Palladium) - Marktwert.