Patronat
Nützliche Dokumente zum Ausfüllen der EEVE-Erklärung Einkommen 2025
Anagraphische Daten
gültige Identitätskarte der/des Erklärenden
Angaben über den meldeamtlichen Wohnsitz
Steuernummer aller Familienmitglieder
Einkommen 2025
Alle angeführten Unterlagen sind von allen Familienmitgliedern, für denen die EEVE gemacht werden muss, mitzunehmen.
Modell CU 2026 – in Papierform mitzunehmen
Modell 730 2026 oder Modell PF 2026, in Papierform mitzunehmen
Tätigkeitskodex („Ateco“ - Kodex), nur für Selbständige/Freiberufler
Einkommen aus dem Ausland, welche nicht im Mod. 730 oder im Mod. PF aufscheinen
Landwirtschaftliche Einkommen 2025:
Großvieheinheiten (Durchschnitt von Jänner bis Dezember)
Erschwernispunkte und Kulturflächen aus dem Lafisbogen (stand 1. November 2025)
jährlicher Hiebsatz für die potenzielle Holzmenge
Die angeführten Angaben erhalten Sie beim Amt für Land und ForstwirtschaftAndere Einnahmen und Ausgaben (von Jänner 2025 bis Dezember 2025):
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gemäß Gerichtsurteil oder laut schriftlicher Vereinbarung mit ersichtlichen Zahlungen
erhaltene Unterhaltszahlungen in Form von Unterhaltsvorschussleistungen (LG Nr. 15/2003 i.g.F.)
bezahlte Miete (Kaltmiete ohne Spesen) für die Hauptwohnung einschließlich Garage oder Autoabstellplatz laut schriftlich abgefassten und regristrierten Mietvertrag
Beiträge für Miete (nur für Miete, ohne Beitrag für Spesen) vom Sozialsprengel (Art.20–DLH Nr.30/2000 i.g.F.)
ausbezahlte Studienstipendien der Autonomen Provinz Bozen, die zum besteuerbaren IRPEF-Einkommen zählen (laut Mod. CU)
steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher, Arbeiter die nach Italien zurückgekehrt sind
Einkommen aus Voucher (Arbeitsgutscheine)
andere Einkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit (auch aus Ausland), die nicht der Einkommenssteuer IRPEF unterliegen, oder die einer definitiven oder Ersatzbesteuerung unterliegen.
Dokumente bezüglich der Dividenden (falls diese nicht aus der Steuererklärung ersichtlich sind).
Immobiliarvermögen und Finanzvermögen
Das Immobiliarvermögen und das Finanzvermögen wird zum Stand des 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE angegeben.
z.B: Wird die EEVE (Einkommen 2025) im Dezember 2026 gemacht, muss das Vermögen zum 31. Dezember 2025 angegeben werden.
Wird die EEVE (Einkommen 2025) im Januar 2027 gemacht, muss das Vermögen zum 31. Dezember 2026 angegeben werden.
Alle angeführten Unterlagen sind von allen Familienmitgliedern, für denen die EEVE gemacht werden muss, mitzunehmen.
Immobiliarvermögen (Stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Katasterauszug der Immobilien bzw. Grundbesitzbogen
GIS-Erklärung (für Baugründe)
bei Immobilien im Ausland: Angabe der Nettofläche in Quadratmeter
Finanzvermögen - anzugeben, falls die Summe aller angeführten Finanzanlagen 5.000 Euro pro Kopf überschreitet (stand 31.Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post (Jahresdurchschnittswert des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung – Bsp.: Abfassen der EEVE im Jahr 2026 – Jahresdurchschnittswert des Jahres 2025)
wiederaufladbare Prepaid-Kreditkarten (mit IBAN – Jahresdurchschnittswert, ohne IBAN–Stand zum 31.12. des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung) – sofern der Wert über 2.000 Euro liegt
Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung unter 10 Prozent
gemischte Lebensversicherungen, für die das Einlösungsrecht zum Zeitpunkt der EEVE-Erklärung ausgeübt werden kann
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons u.ä., Investmentfonds u.ä.,
Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck (Berücksichtigt wird der Betrag der insgesamt eingezahlten Prämien, abzüglich evtl. Ablösebeträge)
Kryptowährung / NFT / Edelmetalle als Investition (Gold, Silber, Platin, Palladium) - Marktwert.

