Verbrauchertelegramm
Erbschaftsfragen

Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen sehr beliebt

Über 570 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen VZS und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen
Seit 2012 gibt es für die Bürger:innen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die VZS und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.
Um in den Genuss der kostenlosen Erstberatung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden. Auf der Homepage der VZS können unter „Wegweiser der Notariatskammer“ die aktuellsten Leitfäden aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“ abgerufen werden.

Verbrauchertelegramm
Digitaler Unfallbericht

Digitaler Unfallbericht ab April 2026

Keine Panik, Papierversion weiterhin gültig
Seit 8. April 2026 müssen die Italienischen Versicherer den europäischen Unfallbericht (Constatazione amichevole – kurz CAI) nun auch digital über ihre App oder auf der Website anbieten. Wichtig: Unterschreiben Sie nur bei vollem Einvernehmen – sonst separaten Bericht erstellen!
Vor- und Nachteile im Überblick
Zu den Vorteilen zählen die schnellere automatische Übermittlung der Daten an die Versicherungsgesellschaften, integrierte Tools für Skizzen und Fotos sowie die Möglichkeit, den Bericht direkt als PDF herunterzuladen und zu speichern. Nachteile ergeben sich aus der Abhängigkeit von Smartphone, stabiler Internetverbindung und Identifikationsmitteln, wie SPID (digitale Identität) und CIE (elektronische Identität), die es zur Unterzeichnung des Berichts benötigt. Zudem kann die Bedienung für Ältere oder digital weniger affine Verbraucher:innen wesentlich erschwert sein.
Ablauf in der App: wie funktioniert es?
App der Versicherung öffnen, „CAI digitale“ auswählen (Polizzen-, Fahrzeug- und Fahrer:innen-daten bereithalten).
Unfalldaten eingeben: Datum, Ort, Uhrzeit.
Dynamik beschreiben, Skizze hinzufügen (digitales Modell).
Fotos der Schäden anhängen bzw. hochladen.
Gemeinsame elektronische Signatur via SPID oder CIE.
Abschicken; Bericht als PDF herunterladen.
Die Papierversion des Unfallberichts bleibt vollständig gültig und kann parallel zur digitalen Variante genutzt werden. Die Unterschrift sollte nach wie vor nur erfolgen, wenn man mit allen Angaben einverstanden ist – andernfalls sollte ein separater Bericht ausgefüllt werden. Während der digitale Bericht automatisch an die eigene Versicherung übermittelt wird, ist die papierbasierte Version innerhalb von 3 Tagen der eigenen Versicherung auszuhändigen.
Wie es nach der Meldung an die eigene Versicherung weitergeht erfahren Sie unter: www.consumer.bz.it/de/digitaler-unfallbericht-ab-april-2026-keine-panik-papierversion-weiterhin-gueltig