Verbrauchertelegramm
Erbschaftsfragen
Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen sehr beliebt
Über 570 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen VZS und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen

Seit 2012 gibt es für die Bürger:innen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die VZS und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.
Um in den Genuss der kostenlosen Erstberatung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden. Auf der Homepage der VZS können unter „Wegweiser der Notariatskammer“ die aktuellsten Leitfäden aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“ abgerufen werden.
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung oder Kontrolle eines eigenhändigen Testaments, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.
Um in den Genuss der kostenlosen Erstberatung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden. Auf der Homepage der VZS können unter „Wegweiser der Notariatskammer“ die aktuellsten Leitfäden aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“ abgerufen werden.

