Aktuell

Erfolgreiche 1.-Mai-Feier des ASGB

Die traditionelle 1.-Maifeier des ASGB am Festplatz in Völs am Schlern hat auch in diesem Jahr alle Erwartungen übertroffen. Bei Sonnenschein und bester Stimmung setzten unzählige Mitglieder, Unterstützer, Familien und Einheimische ein unübersehbares Zeichen der Gemeinschaft. Unter dem kraftvollen und hochaktuellen Motto „Alles dem Profit zuliebe? Wir sagen NEIN!“ wurde die Veranstaltung nicht nur zu einem politischen Statement, sondern auch zu einem unvergesslichen Volksfest für Jung und Alt.
Pünktlich um 11.00 Uhr füllte sich der Festplatz in Völs am Schlern. Der Wettergott zeigte sich von seiner absolut besten Seite. Bei strahlendem Frühlingwetter und angenehmen Temperaturen bot der Festplatz die perfekte Kulisse für einen rundum gelungenen Tag. Die Kombination aus politischer Kernarbeit und geselligem Beisammensein zog Menschen aus allen Landesteilen an.
Klare Botschaften im offiziellen Teil
Das diesjährige Motto „Alles dem Profit zuliebe? Wir sagen NEIN!“ traf den Nerv der Zeit und bildete den roten Faden des offiziellen Teils. In der traditionellen Rede von Tony Tschenett wurde deutlich unterstrichen, dass die Südtiroler Arbeitnehmer mit massiven Herausforderungen wie der anhaltenden Teuerung und steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben, während auf der anderen Seite vielerorts Rekordgewinne verzeichnet werden. Der ASGB nutzte die Bühne in Völs, um sich einmal mehr als die treibende, eigenständige Kraft für die Arbeiterschaft im Land zu positionieren. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Wirtschaft, die den reinen Profit über das Wohl und die faire Entlohnung der Menschen stellt, keine Zukunft hat. Die anwesenden Mitglieder und Festgäste quittierten die klaren Worte mit kräftigem Applaus und zeigten, wie groß der Rückhalt für die gewerkschaftliche Arbeit des ASGB in der Bevölkerung ist.
Kulinarische Highlights und gelebte Gemeinschaft
Nach dem offiziellen Festakt ging die Veranstaltung nahtlos in ein buntes und geselliges Beisammensein über. Für das leibliche Wohl war auf dem Festplatz bestens gesorgt: Leckeres Essen und kühle Getränke fanden reißenden Absatz. Die Organisation funktionierte dank der vielen fleißigen Hände im Hintergrund reibungslos, sodass kein Wunsch offenblieb und die Besucher die gemütliche Atmosphäre sichtlich genossen. Es wurde gelacht, diskutiert und die Gelegenheit genutzt, sich abseits des Arbeitsalltags in ungezwungener Runde auszutauschen.
Hochspannung beim Preiswatten und Unterhaltung für die Kleinsten
Auch das Rahmenprogramm hatte es in sich und sorgte den gesamten Nachmittag über für beste Unterhaltung. Ein absoluter Publikumsmagnet war das traditionelle Preiswatten. Die begeisterten Kartenspieler lieferten sich an den Tischen packende und hochkonzentrierte Duelle, bei denen am Ende die besten Paare mit tollen Sachpreisen belohnt wurden. Großen Andrang gab es zudem bei der großen Preisverlosung, bei der die Spannung auf dem Festplatz förmlich greifbar war, als die Hauptpreise ihre neuen Besitzer fanden.
Besonders familienfreundlich präsentierte sich das Fest beim Kinderprogramm. Damit die Eltern in Ruhe verweilen konnten, war für die jüngsten Festbesucher ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm vorbereitet worden. Ob beim sportlichen Torwandschießen, beim Geschicklichkeitsspiel „Maulwurf“ oder beim spannenden Fischen – die Kinder waren mit Feuereifer bei der Sache und die leuchtenden Augen der Kleinen waren der beste Beweis für den Erfolg dieser Aktivitäten.
Ein herzliches Vergelt’s Gott
Der diesjährige 1. Mai in Völs am Schlern hat eindrucksvoll bewiesen, wie wichtig und lebendig die ASGB-Familie ist. Der ASGB bedankt sich ganz herzlich bei allen Besuchern für ihr zahlreiches Erscheinen und die großartige Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt zudem den vielen Helfern und Organisatoren, ohne deren unermüdlichen Einsatz im Vorfeld und am Festtag selbst eine Veranstaltung in dieser Größenordnung überhaupt nicht möglich wäre.
Dieser Tag der Arbeit hat gezeigt: Wenn wir als Südtiroler Arbeitnehmer zusammenstehen, können wir viel bewegen. Der Erfolg von Völs gibt dem ASGB viel Rückenwind für die kommenden Aufgaben und Herausforderungen im Sinne der Mitglieder.

Aktuell
Wohnbauförderung

Unterstützung beim Kauf, Bau und bei der Wiedergewinnung

Die Wohnbauförderung des Landes ist für viele Bürger eine wichtige Unterstützung, wenn es um den Kauf, den Neubau oder die Wiedergewinnung einer Wohnung geht. Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation kann ein Landesbeitrag gewährt werden, sofern die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade in einem Land wie Südtirol, in dem Wohnen für viele Menschen zu einer immer größeren finanziellen Belastung geworden ist, ist es wichtig, die bestehenden Fördermöglichkeiten zu kennen und rechtzeitig die nötigen Informationen einzuholen.
Wer kann die Wohnbauförderung beantragen?
Um einen Landesbeitrag für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung einer Wohnung beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Gesuchsteller muss seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sein oder dort seinen Arbeitsplatz haben. Außerdem ist die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit erforderlich. Eine Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Gesuchsteller kein Eigentum an einer geeigneten und leicht erreichbaren Wohnung besitzt. Ebenso darf in den letzten fünf Jahren keine solche Wohnung veräußert worden sein. Auch ein Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrecht an einer geeigneten und leicht erreichbaren Wohnung schließt die Förderung aus.
Grundsätzlich darf der Gesuchsteller zudem noch keine Wohnbauförderung erhalten haben. Ausnahmen sind möglich, wenn die bisher geförderte Wohnung für die Familie ungeeignet ist oder wenn eine neue Familie gegründet wird.
Für die wirtschaftliche Bewertung sind die EEVE-Erklärungen der letzten zwei Jahre von allen Familienmitgliedern vorzulegen. Das Gesamteinkommen muss innerhalb der ersten bis vierten Einkommensstufe liegen.
Beim Finanzvermögen gilt ein Freibetrag von 250.000 Euro für Einzelpersonen und 350.000 Euro für Paare. Die Wohnbauförderung kann nur für Wohnungen bestimmter Katasterkategorien beantragt werden. Zulässig sind Wohnungen der Kategorien A/2, A/3, A/4, A/5, A/6 und A/7.
Welche Kriterien nicht mehr berücksichtigt werden
Einige frühere Kriterien spielen für die Gewährung der Wohnbauförderung keine Rolle mehr. Nicht mehr berücksichtigt werden die Nettofläche der Wohnung, das Vermögen der Eltern sowie eine Mindestpunktezahl. Damit wurden bestimmte frühere Zugangshürden gestrichen. Entscheidend bleiben aber weiterhin die persönlichen, wirtschaftlichen und wohnrechtlichen Voraussetzungen.
Wie hoch kann der Beitrag sein?
In der ersten Einkommensstufe beträgt der Grundbeitrag für eine Einzelperson 35.000 Euro. Für zwei Familienmitglieder beträgt der Grundbeitrag 52.000 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied kommen 8.000 Euro hinzu. Insgesamt kann der Beitrag höchstens 76.000 Euro betragen. Je nach Einkommensstufe wird dieser Grundbetrag reduziert. Die Reduzierung erfolgt nach dem vorgesehenen Prozentsatz: 100 Prozent, 80 Prozent, 65 Prozent oder 50 Prozent.
Kauf oder Neubau einer Wohnung
Beim Kauf oder Neubau gelten maximal zulässige Kosten. Für Einzelgesuchsteller liegt der maximale Kaufpreis beziehungsweise die maximal anrechenbaren Baukosten bei 490.000 Euro.
Für Familiengemeinschaften hängt die Obergrenze von der Anzahl der Familienmitglieder ab. Die zulässigen Kosten bewegen sich dabei zwischen 676.000 Euro und 988.000 Euro.
Wiedergewinnung einer Wohnung
Auch für die Wiedergewinnung einer Wohnung kann ein Beitrag beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie ein Mindestalter von 25 Jahren aufweist.
Eine Kubaturerweiterung ist bis zu 20 Prozent im Verhältnis zur bestehenden Kubatur möglich. Wird die Kubatur um mehr als 20 Prozent erweitert, darf für die betreffende Wohneinheit eine maximale Baumasse von insgesamt 495 Kubikmetern nicht überschritten werden.
Kauf und Wiedergewinnung kombinieren
Beim Kauf einer mindestens 25 Jahre alten Wohnung kann ein Gesuch für den Kauf sowie zusätzlich ein Gesuch für die Wiedergewinnung gestellt werden. Die Zusatzförderung für die Wiedergewinnung beträgt maximal 40.000 Euro. Diese Möglichkeit kann besonders für jene interessant sein, die eine ältere Wohnung erwerben und diese anschließend sanieren oder an die heutigen Wohnbedürfnisse anpassen möchten.
Wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Beim Kauf einer Wohnung kann das Gesuch bereits ab Abschluss eines notariellen Kaufvorvertrages eingereicht werden. Spätestens muss die Einreichung innerhalb von zwölf Monaten ab Registrierung des endgültigen Kaufvertrages erfolgen. Beim Neubau ist die Gesucheinreichung ab Ausstellung der Baugenehmigung möglich. Das Gesuch kann während der gesamten Bauphase eingereicht werden, muss jedenfalls aber vor Bauende eingereicht werden.
Bei der Wiedergewinnung kann das Gesuch ab Ausstellung der Baugenehmigung eingereicht werden. Die Einreichung muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen
Die Wohnbauförderung ist mit dem Bauspardarlehen und dem begünstigten Darlehen kumulierbar. Die Summe der Förderungen und Darlehen darf jedoch die tatsächlich getätigten Kosten nicht übersteigen.
Es ist daher ratsam, die verschiedenen Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen und die Finanzierung sorgfältig zu planen.
Welche Bindungen gelten?
Im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung ist die Eintragung bestimmter Bindungen verpflichtend. Vorgesehen sind die 20-jährige Sozialbindung gemäß Artikel 62 sowie die ewige Konventionierung gemäß Artikel 39.
Diese Bindungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung und sollten vor Einreichung des Gesuchs genau abgeklärt werden.
Weitere mögliche Beiträge
Neben der Wohnbauförderung für Kauf, Bau und Wiedergewinnung sind weitere Beiträge möglich. Dazu zählen Beiträge für die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen, für die Beseitigung architektonischer Hindernisse sowie für den Erwerb und die Erschließung von Baugründen.
Wer eine Wohnung kaufen, bauen oder wiedergewinnen möchte, sollte sich daher rechtzeitig informieren. Nähere Informationen erhalten Mitglieder beim ASGB.