Verbrauchertelegramm
Letzte Chance

Auch Lebensmittel aus neuer Gentechnik müssen streng geprüft und gekennzeichnet werden!

Die Kommission, der Rat und das Parlament der EU wollen die neuen gentechnischen Verfahren fast vollständig liberalisieren. Für die Verbraucher:innen stehen Transparenz, Wahlfreiheit und die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion auf dem Spiel. Die Verbraucherzentralen rufen zur Teilnahme an einer Eilaktion auf.
Voraussichtlich Ende April 2026 wird das Europäische Parlament über den Verordnungsentwurf (VO (EU) 2017/625) über Pflanzen, Lebens- und Futtermittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren gewonnen werden, abstimmen. Sofern eine Mehrheit der Abgeordneten dafür ist, wird die neue Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Die enthaltenen Bestimmungen werden nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren wirksam.
Für Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Bio-Verbände sind diese Bestimmungen inakzeptabel. Denn sie markieren das Ende von Transparenz und Wahlfreiheit in Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln sowie eine Missachtung des Vorsorgeprinzips. Mit der neuen Verordnung würden die neuen gentechnischen Verfahren (NGT = New Genomic Techniques) nahezu vollständig liberalisiert, ja dereguliert: für die allermeisten NGT-Pflanzen sowie die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel wären zukünftig weder ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung erforderlich.
Um die Deregulierung der neuen gentechnischen Verfahren in letzter Minute doch noch zu verhindern, hat ein breites Bündnis von Organisationen europaweit eine Eilaktion gestartet. Die nationalen Verbraucherverbände Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Codacons, Codici, Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori e Movimento Difesa del Cittadino und die Verbraucherzentrale Südtirol unterstützen die E-Mail-Aktion und laden die Verbraucher:innen ein, sich zahlreich an der Aktion zu beteiligen.
Mit wenigen Klicks können Bürger:innen eine vorformulierte E-Mail an die Abgeordneten im Europäischen Parlament adressieren und sie dazu auffordern, gegen die neue Verordnung zu stimmen.
Hier geht es zur Eilaktion:
www.ig-saatgut.de/
(Anleitung in deutscher Sprache)

Verbrauchertelegramm
Mogelpackung des Jahres 2025

Wer hat am meisten getrickst?

Mogelpackungen täuschen eine größere Füllmenge vor, als sie in Wirklichkeit enthalten. Verbraucherschutz­organisationen weisen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf die Praxis der versteckten Preiserhöhung hin: indem Hersteller bei gleichbleibender Packungsgröße die Füllmenge verringern, können sie Preiserhöhungen verschleiern. Zur Mogelpackung des Jahres 2025 hat die Verbraucherzentrale Hamburg im Januar 2026 nach einem eindeutigen Verbrauchervotum die „Milka Alpenmilch” Schokolade des US-amerikanischen Lebensmittelkonzerns Mondelez (ehemals Kraft Foods) gekürt. Im Juli 2025 war schon der Goldene Windbeutel der deutschen Verbraucherschutzorganisation foodwatch für die dreisteste Werbelüge des Jahres an die Milka Alpenmilch gegangen. Denn Anfang 2025 sank die Füllmenge der Schokoladentafel bei nahezu unveränderter Verpackung von 100 auf 90 Gramm, der Preis dagegen sprang in Deutschland von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. Bezogen auf den Grundpreis für ein Kilogramm entsprach das einer versteckten Preiserhöhung von 48 Prozent.
Dank der beiden „Auszeichnungen“ ist die Milka Alpenmilch DAS Musterbeispiel schlechthin für Shrinkflation (englisch shrink für schrumpfen) in der Lebensmittelindustrie geworden. Gemeint ist damit das heimliche Verkleinern der Menge mittels Mogelpackung bei gleich bleibendem oder sogar höherem Preis.
EU-weit werden Mogelpackungen ab dem 1. Januar 2030 aber Geschichte sein. Laut der neuen EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40 vom 19.12.2024) müssen dann Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert sein.