Dienstleistungen

Neuerungen ISEE 2026

Mit heuer treten bei der Berechnung der ISEE wichtige Neuerungen in Kraft, die für viele Familien von Vorteil sein können. Die Änderungen betreffen mehrere Sozialleistungen, darunter das staatliche Familiengeld, den KITA-Bonus, den Geburtenbonus, das Landeskindergeld, die Inklusionsbeihilfe ADI sowie die berufliche Wiedereingliederungsmaßnahme SFL.
Eine erste wesentliche Neuerung betrifft den Freibetrag für die Erstwohnung. Dieser wurde auf 91.500 Euro angehoben, in einigen Großstädten sogar auf 120.000 Euro. Zusätzlich erhöht sich der Freibetrag ab dem zweiten unterhaltsberechtigten Kind um jeweils 2.500 Euro. Damit wird die Berechnung für Familien mit Kindern spürbar günstiger gestaltet.Auch bei der sogenannten Äquivalenzskala, also jenem Berechnungsmaßstab, mit dem die Zusammensetzung des Haushalts für die Ermittlung des ISEE-Wertes bewertet wird, gibt es Änderungen. Künftig fällt die Berechnung insbesondere für Familien mit zwei oder mehr Kindern vorteilhafter aus. Die entsprechende Neuberechnung wird direkt und automatisch vom INPS vorgenommen, sodass die Betroffenen keinen zusätzlichen Antrag stellen müssen.
Gleichzeitig bleibt jedoch zu beachten, dass bei der Vermögensbewertung für die ISEE weiterhin sämtliche relevanten Vermögenswerte berücksichtigt werden. Dazu zählen auch der Besitz von Fremdwährungen im Ausland, Kryptowährungen sowie Geldüberweisungen ins Ausland. Dies betrifft ausdrücklich auch Geldtransfersysteme und die Versendung von Bargeld über Dritte. Die neuen Bestimmungen bringen somit für zahlreiche Haushalte Verbesserungen mit sich, insbesondere für Familien mit Kindern und für jene, die auf unterstützende Sozialleistungen angewiesen sind.

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DGA

Steuererklärung 2026 Einkommen 2025

Seit April bis 25. September ist es möglich, die Steuererklärung Mod. 730 in den ASGB-Büros abzufassen. Grundsätzlich muss man unterscheiden, wer eine Steuererklärung machen muss und wer eine Steuererklärung machen kann.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind jene Personen, die im Jahr 2025 mehrere Arbeitsverhältnisse hatten oder zusätzlich zum „normalen“ Arbeitsverhältnis oder zur Rente eine Zusatztätigkeit ausgeübt haben oder ein Zusatzeinkommen in Form einer Miete bezogen haben. Wer im Jahr 2025 den Lohnausgleich oder Mutterschaftsgeld über das NISF/INPS ausbezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten hat, ist auch verpflichtet eine Steuererklärung abzufassen; das entsprechende Mod. CU der INPS kann direkt in unserem Büro gedruckt werden.
Ebenso ist es ratsam zu überprüfen, ob auf dem Mod. CU, das vom Arbeitgeber innerhalb Ende März ausgehändigt wurde, die Steuerfreibeträge für die zu Lasten lebenden Kinder oder für den Ehepartner richtig angewandt wurden. Mit der Abfassung der Steuererklärung kann man die Steuerfreibeträge richtigstellen.
Weiters kann man in der Steuererklärung verschiedene Ausgaben wie Arztspesen, Spenden, Südtirol Pass, Beerdigungsspesen, Lebens- und Unfallversicherung geltend machen und damit ein Steuerguthaben erzielen. Ebenso kann man den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen, sofern man keine Unterstützung auf Landesebene erhalten hat. Für Familien mit Kindern gibt es verschiedene zusätzliche Abschreibemöglichkeiten wie Schulgebühren, Mensa, Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren, Musikschule, Mitgliedsbeiträge an Sportvereine, Abo+ usw.
Wohnungs- und Hausbesitzer können Ausgaben für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen geltend machen. Kondominien stellen die entsprechende Bestätigung mit den Ausgaben für die abschreibbaren Spesen aus. Private Haussanierer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie die Ausgaben abschreiben können. Am besten schon vor Beginn der entsprechenden Arbeiten einen Termin im Steuerbeistandszentrum vereinbaren.
Termin vormerken
Um unseren Mitgliedern die Wartezeiten für die Abfassung der Steuererklärung so kurz wie möglich zu halten, werden wir auch heuer wieder die Steuererklärungen nur nach Terminvereinbarung abfassen.
Auf www.asgb.org können sich Interessierte selbst einen Termin in einem unserer Büros in Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Neumarkt, Sterzing oder Schlanders vormerken. Auch telefonischeVormerkungen sind weiterhin möglich.