Aktuell
Fahrtkostenbeitrag 2026 für das Jahr 2025
Am 13. Februar hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Mobilität, Daniel Alfreider, die Kriterien für die Zuerkennung von Beiträgen an pendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst. Ab dem 16. Februar können Ansuchen gestellt werden.

Wann kann angesucht werden?
Ansuchen ab 16. Februar 2026 bis 15. April 2026 (12.00 Uhr) möglich.
Wer kann ansuchen?
Anspruch auf den Beitrag haben unselbständig Beschäftigte, die sich an mindestens 120 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernen und dabei einen Weg von mehr als 18 Kilometern zurücklegen mussten, ohne ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen zu können oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen.
Wer kann nicht ansuchen?
Ausgeschlossen sind Personen, deren Bruttoeinkommen über 50.000 Euro liegt oder einen kostenlosen Dienstwagen nutzen können.
Wo muss der Arbeitsplatz sein?
Der Arbeitsplatz muss in der Provinz Bozen sein.
Wie kann angesucht werden?
Die Gesuche können nur noch online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, aktivierte Bürgerkarte oder der aktivierte digitale Personalausweis) notwendig.
Link für die Anmeldung
Wichtig
Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.
Unsere Büros sind den ASGB Mitgliedern beim Ausfüllen der Gesuche behilflich!
Unsere Büros sind den ASGB Mitgliedern beim Ausfüllen der Gesuche behilflich!

