Aktuell

Pflegebedürftige und ihre Familien dürfen nicht die Zeche für Personalkosten zahlen

Mit klaren Worten kritisiert der ASGB, dass kollektivvertraglich bedingte Mehrkosten in den Seniorenwohnheimen über höhere Grundtarife an Heimbewohner und deren Angehörige weitergereicht werden.
Es ist nicht hinnehmbar, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Familien zusätzlich belastet werden, weil das Land seiner finanziellen Verantwortung nicht im vollen Umfang nachkommt. Wer auf einen Platz im Seniorenwohnheim angewiesen ist, darf nicht zur Kasse gebeten werden, nur weil Beschäftigten berechtigterweise bessere kollektivvertragliche Bedingungen zustehen.
Für den ASGB steht außer Frage, dass bessere Löhne und faire Arbeitsbedingungen im Pflegebereich notwendig sind. Die Beschäftigten leisten Tag für Tag Außerordentliches und verdienen entsprechende Anerkennung. Ebenso klar sei aber, dass diese Kosten nicht bei jenen landen dürfen, die ohnehin schon stark belastet sind. Südtirol verfügt über einen Rekordhaushalt. Umso unverständlicher ist es, wenn das Land bei den Personalkosten spart und die Folgen auf Heimbewohner und ihre Angehörigen abwälzt. Das ist sozialpolitisch der falsche Weg und gegenüber den Betroffenen schlicht nicht vertretbar.
Besonders befremdlich ist das Signal, das von dieser Vorgangsweise ausgeht: Einerseits wird betont, wie wichtig gute Pflege, qualifiziertes Personal und stabile Betreuung sind, andererseits müssen am Ende die Familien tiefer in die Tasche greifen. Wer öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen muss, darf nicht zum Finanzier politischer Versäumnisse werden. Mit Nachdruck warnt der ASGB davor, einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen: Was kommt als Nächstes? Sollen künftig auch Eltern zur Kasse gebeten werden, wenn der Kollektivvertrag der Lehrer verbessert wird? Eine solche Logik darf in einem funktionierenden Sozialstaat keinen Platz haben.
Der ASGB fordert das Land Südtirol deshalb auf, die kollektivvertraglich bedingten Mehrkosten im Pflegebereich vollständig zu tragen und weitere Erhöhungen der Grundtarife zu verhindern. Pflege darf nicht zu einer immer größeren finanziellen Belastung für Familien werden. Hier steht das Land in der Pflicht.

Aktuell

Fahrtkostenbeitrag 2026 für das Jahr 2025

Am 13. Februar hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Mobilität, Daniel Alfreider, die Kriterien für die Zuerkennung von Beiträgen an pendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst. Ab dem 16. Februar können Ansuchen gestellt werden.
Wann kann angesucht werden?
Ansuchen ab 16. Februar 2026 bis 15. April 2026 (12.00 Uhr) möglich.
Wer kann ansuchen?
Anspruch auf den Beitrag haben unselbständig Beschäftigte, die sich an mindestens 120 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernen und dabei einen Weg von mehr als 18 Kilometern zurücklegen mussten, ohne ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen zu können oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen.
Wer kann nicht ansuchen?
Ausgeschlossen sind Personen, deren Bruttoeinkommen über 50.000 Euro liegt oder einen kostenlosen Dienstwagen nutzen können.
Wo muss der Arbeitsplatz sein?
Der Arbeitsplatz muss in der Provinz Bozen sein.
Wie kann angesucht werden?
Die Gesuche können nur noch online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, aktivierte Bürgerkarte oder der aktivierte digitale Personalausweis) notwendig.
Link für die Anmeldung
Wichtig
Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.
Unsere Büros sind den ASGB Mitgliedern beim Ausfüllen der Gesuche behilflich!