Verbrauchertelegramm
Vertrödelte Bauzeit
Wenn die Baufirma nicht zum versprochenen Zeitpunkt fertig wird und den Käufern daraus materielle Schäden entstehen, müssen diese von der Baufirma ersetzt werden. Die betroffenen Käuferinnen sollten die Baufirma in Verzug setzen und ihr Recht auf Schadenersatz einfordern. Bei der Berechnung des Schadens hilft die Bauberatung der Verbraucherzentrale.