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ASGB - Büro Neumarkt

Neue Öffnungszeiten für die Abfassung der Steuerklärungen

Die Mitarbeiter des ASGB - Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass vom 1. März 2005 bis 30. Juni 2005, also für die Zeit der Abfassung der Steuererklärungen und der ICI, die Öffnungszeiten auch auf den Samstagvormittag ausgeweitet werden.
Somit gelten für den Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2005
im ASGB-Büro Neumarkt folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch 8.00–12.00 Uhr (vorwiegend Patronatsangelegenheiten)
Freitag 8.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
Samstag 8.30–11.00 Uhr
Wichtig!
Die ASGB - Mitglieder und alle Interessierten werden gebeten, bereits jetzt einen Termin für die Abfassung der Steuererklärung in Neumarkt zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Voranmerkungen werden nur Mittwochs von 8.00-12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0471 / 81 28 57 entgegengenommen.
Die vorgemerkten Personen werden dann bei der Abfassung der Einkommenserklärung zuerst berücksichtigt!

Thema
Wohnbauförderung

Die Erhöhung der Baukosten 1. Halbjahr 2005

Mit Beschluss der Landesregierung, vom 13. Dezember 2004, wurden die Baukosten für das erste Halbjahr 2005, um 4,35 Prozent, erhöht und somit auf 1.152,00 Euro je Quadratmeter Konventionalfläche festgesetzt.
Die Höhe der Baukosten hat vielfältige Auswirkungen auf die gesamte Wohnbauförderung des Landes Südtirol. Insbesondere wirkt sich die Erhöhung auf die Berechnung des Landesmietzinses und somit indirekt auf das Wohngeld aus. Genauso kann die Erhöhung der Baukosten die Höhe der Wohnbauförderung beeinflussen.
Der jährliche Landesmietzins darf nicht höher sein als vier Prozent der Baukosten, zusätzlich 30 Prozent Grundkostenanteil und ein von Gemeinde zu Gemeinde verschieden hoher Prozentsatz von maximal zehn Prozent für die Erschließungskosten. Er findet Anwendung bei Mietern von Sozialwohnungen, bei Privatbauten wenn aufgrund einer Konvention keine Baukostenabgabe an die Gemeinde gezahlt wurde oder bei Sanierungen, wenn ein Landesbeitrag gewährt wurde. Außerdem wird er auch bei Wohnungen, welche das Wohnbauinstitut auf dem freien Markt anmietet, angewandt.
Zur Berechnung des Landesmietzinses finden, nur für Institutswohnungen, folgende Abwertungskoeffizienten im Bezug auf das Alter und dem Erhaltungszustand der Wohnung Anwendung:
Alter der Wohnung:
a) Ein Prozent für jedes Jahr ab dem sechsten Jahr nach der Fertigstellung der Wohnung bzw. der kompletten Sanierung bis zum 20. Jahr.
b) 0,5 Prozent für jedes darauf folgende Jahr.
Erhaltungszustand:
a) Berichtigungskoeffizient 1 wenn der Zustand normal ist.
b) Berichtigungskoeffizient 0,8 wenn der Zustand mittelmäßig ist.
c) Berichtigungskoeffizient 0,7 wenn der Zustand schlecht ist.
Der Zustand der Wohnung gilt in jedem Fall als schlecht, wenn in der Wohnung die Stromversorgung und die Versorgung mit fließendem Wasser in der Küche und in den Bädern fehlen, bzw. wenn keine eigenen sanitären Anlagen vorhanden sind. Ist die Wohnung vollständig möbliert, so kann der Landesmietzins um 20 Prozent erhöht werden.