SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen

Anträge innerhalb 31. März 2005 einreichen!
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen,
Die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind
Wenigstens 78 Tage im Jahr 2004 sozialversichert gearbeitet haben.
Das Arbeitslosengeld wird nur bezahlt, wenn jemand entlassen worden ist und nicht bei Selbstkündigung.
Höhe des Geldes
30 Prozent des letzten Bruttogehaltes für die maximale Dauer der geleisteten Arbeitstage im Vorjahr.
Der Antrag
Der Antrag des Arbeitslosengeldes mit verringerten Voraussetzungen ist innerhalb 31. März 2005 beim NISF/INPS einzureichen.
Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeit 2004
Gültiger Reisepass bzw. gültige Identitätskarte
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
Bankdaten
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Die Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre

SBR

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2004

Wer hat Anrecht?
Alle landwirtschaftlichen ArbeiterInnen, die
In den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen Arbeiter für das Jahr 2004 eingetragen waren;
In den letzten zwei Jahren insgesamt 102 landwirtschaftliche Tagschichten erreicht haben;
In den letzten zwei Jahren eine vorwiegende Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben.
Der Antrag
Der Antrag des landwirtschaftlichen Arbeitslosengeldes ist innerhalb 31. März 2005 beim NISF/INPS einzureichen. Alle jene, die bereits im Vorjahr angesucht haben, erhalten das Antragsformular per Post vom NISF/INPS zugeschickt.
Beim Ausfüllen des Antrages sind euch die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Gesuchsformular
Identitätskarte
Wer im Jahr 2004 außerhalb der Landwirtschaft tätig war, Bestätigung der Arbeitszeit
Bankdaten
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass.
Sollte gleichzeitig das Familiengeld angesucht werden:
Einkommenserklärungen 2003 und 2004
Familienbogen