BauHandwerk

Grundlohnerhöhung ab 01.03.2005 und 2. Rate Una tantum

Gemäß nationalem Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Bau-Handwerk vom 01.10.2004 ist mit 01.03.2005 die nächste Erhöhung des Grundlohnes fällig. Weiters weist der ASGB-Bau daraufhin, dass mit dem Jännerlohn die 2. Rate des Una tantums in Höhe von Euro 75,- ausbezahlt wird. Die 1. Rate des Una tantums wurde bereits mit dem Oktoberlohn 2004 ausbezahlt.

HolzIndustrie

Grundlohnerhöhung ab 01.01.2005

Gemäß nationalem Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Holz-Industrie vom 21.07.2004 ist mit 01.01.2005 die nächste Erhöhung des Grundlohnes fällig. Somit ist für den Zeitraum 01.01.05 – 30.06.05 folgende Lohntabelle gültig: