Bauindustrie

Bauarbeiterkasse: Ansuchen um Studienbeihilfen 2004/2005

Oberschüler und Universitätsstudenten, die Kinder oder Waisen von Bauarbeitern sind, welche bei der Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben sind und das vorhergehende Schuljahr 2003/2004 bzw. mindestens drei Prüfungen pro Studienjahr bestanden haben, können bei der Bauarbeiterkasse um eine Studienbeihilfe ansuchen. Diese beträgt 155 Euro für Oberschüler und 362 Euro für Universitätsstudenten. Anrecht darauf haben auch die Schüler von Berufsschulen mit Frequenzpflicht für das ganze Schuljahr und zwar in der Höhe von 155 Euro.
Die entsprechenden Gesuche sind bis zum Ende des Schuljahres bzw. des akademischen Jahres an die Bauarbeiterkasse, Marconistraße Nr. 2 in 39100 Bozen, zu stellen. Weitere Informationen sowie Hilfestellungen beim Ausfüllen der Gesuche erteilen alle ASGB-Büros. Im Mitteilungsblatt Nr. 2/2004, welches die Bauarbeiterkasse allen Arbeitern zugeschickt hat, können die genauen Modalitäten der Gesuchsstellung nachgelesen werden.

BauHandwerk

Grundlohnerhöhung ab 01.03.2005 und 2. Rate Una tantum

Gemäß nationalem Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Bau-Handwerk vom 01.10.2004 ist mit 01.03.2005 die nächste Erhöhung des Grundlohnes fällig. Weiters weist der ASGB-Bau daraufhin, dass mit dem Jännerlohn die 2. Rate des Una tantums in Höhe von Euro 75,- ausbezahlt wird. Die 1. Rate des Una tantums wurde bereits mit dem Oktoberlohn 2004 ausbezahlt.