Verbrauchertelegramm
RECHT

Strafmandate und Kaution

Der Fahrzeughalter, der sich zu einem Rekurs gegen einen Strafbescheid vor dem Friedensrichter entschließt, ist nicht mehr dazu verpflichtet, die Hälfte der geschuldeten Summe als Kaution vorzustrecken. Dies geht aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (114/2004) vom 05. April 2004 in Rom hervor, welcher den Art. 204-bis, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung für verfassungswidrig hält. Wer Bußgeldbescheide hat, die nach Inkrafttreten des jetzt abgeschafften Gesetzes erlassen wurden, hat nach Aussage des „Codacons", je nach Zustellungsdatum des Strafbescheides noch die Möglichkeit, einen Rekurs einzureichen, der dann zu den neuen Bedingungen, also ohne Hinterlegung der Kaution behandelt wird.

Thema

Was bleibt von meiner Rente?

Diese Frage sollten sich vor allem junge Leute stellen. Sie sind von den einschneidenden Pensions- und Arbeitsmarktreformen am stärksten betroffen. Es ist leicht auszurechnen, wie die Rentensituation für viele Südtiroler in 20 Jahren aussehen wird. Die Pensionsreform von 1995 („Dini-Reform") und die Zunahme der atypischen Arbeitsverhältnisse bewirken, dass jene, die in 20 Jahren oder später in Pension gehen, 25 bis 50 Prozent weniger Rente beziehen als die heutigen Rentner und Rentnerinnen. Da das durchschnittliche Lebensalter steigt, ist es umso wichtiger, für eine angemessene Rente vorzusorgen. Die gegenwärtige Regierung in Rom plant zudem weitere Einschnitte in das Rentensystem.
Das Arbeitsförderungsinstitut (AFI) hat daher auf Initiative der Gewerkschaften eine landesweite Kampagne zum Thema „Heute unterversichert – morgen weniger Rente" gestartet. Mit dieser Aktion soll die Südtiroler Bevölkerung über das zunehmende Problem der Unterversicherung und die damit verbundenen Risiken und Nachteile für das Rentenalter sensibilisiert und aufgeklärt werden.
Die Gefahr von Unterversicherung besteht vor allem bei atypischen Arbeitsverhältnissen (z.B. Projektarbeit). Sie scheinen besonders für junge Leute attraktiv zu sein, da sie eine flexible Arbeitszeitgestaltung zulassen. Allerdings bergen sie ein großes Risiko, das heute oft unbeachtet bleibt, aber morgen existentielle Probleme bringen kann: eine unerwartet niedrige Rente wegen der geringen Beitragszahlung, die bei atypischen Arbeitsverträgen vorgesehen ist. Dieser Tatsache wird oft entgegengehalten, dass es später sowieso keine Rente mehr geben wird. Diese Meinung ist weit verbreitet, aber falsch.
Unterversicherung kann aber ebenso bei Teilzeitarbeit und Saisonarbeit entstehen. Schwarzarbeit bedeutet immer Unterversicherung. Es gilt nämlich: je mehr Rentenbeiträge auf das persönliche Rentenkonto einbezahlt werden, desto höher fällt die Rente aus. Jede nicht versicherte Arbeitswoche fehlt am Ende auf dem Rentenkonto.
> Was bedeutet Unterversicherung?
Entlohnungsbedingte oder zeitliche Unterversicherung besteht, wenn:
Die Lohnabrechnung nicht nach den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgt
Die Art des Arbeitsvertrags geringe Rentenbeiträge vorsieht (Teilzeit, freie Mitarbeiter/innen, atypische Verträge, Hausangestellte)
Arbeitnehmer/innen nicht für den gesamten gearbeiteten Zeitraum gemeldet sind
Arbeitnehmer/innen häufige oder längere Unterbrechungen in der Rentenversicherung haben (Saisonarbeit, Frauen mit familienbedingten Auszeiten)
> Unterversichert ist, wer…
Schwarz arbeitet
Zu niedrig eingestuft ist
Verspätet angemeldet oder zu früh abgemeldet wird
Überstunden, Zulagen und Prämien nicht auf dem Lohnzettel stehen hat
Mit Teilzeitvertrag eingestellt wurde und Vollzeit arbeitet
Freier Mitarbeiter ist, aber de facto ein abhängiges Arbeitsverhältnis hat
Überstundenbezahlung als Außendienstvergütung erhält
> Das Risiko der Unterversicherung besteht besonders bei…
Arbeitnehmer/innen allgemein, wenn Überstunden, Zulagen oder Prämien nicht auf dem -Lohnzettel aufscheinen
Arbeitnehmer/innen im Gastgewerbe und Handel, weil verspätete Anmeldung und frühzeitige Abmeldung von befristeten Arbeitsverträgen häufig sind
Beschäftigten im Baugewerbe, wenn Montage- und Risikozulagen nicht auf dem Lohnzettel aufscheinen
Hausangestellten, weil sie für weniger Wochenstunden gemeldet sind als sie arbeiten
Teilzeitbeschäftigten, weil die Rentenbeiträge im Verhältnis zur gearbeiteten Zeit einbezahlt werden und weil es für die Teilzeitarbeit eine Mindestentlohnung für die volle Rentenversicherung braucht
Freien Mitarbeitern und Beschäftigten mit atypischen Arbeitsverhältnissen, weil weit weniger Rentenbeiträge eingezahlt werden als bei fix Angestellten
Neueingestellten ab 01.01.1996, weil ihre Rente nur nach dem Beitragssystem berechnet wird
Landwirten mit Nebenerwerb (Berggesetz)
> Wie kann ich vorsorgen und mich gegen Unterversicherung schützen?
Die beste Alternative ist die Vorsorge mittels Zusatzrentenversicherung. Ein zentraler Punkt der Pensionsreform von 1995 war die Einrichtung von Zusatzrentenfonds als zweites Standbein neben der staatlichen Rentenversicherung. In Südtirol wurde mit der Einrichtung des „PensPlan - Laborfonds" für alle Südtiroler die Möglichkeit geschaffen, mit einer Zusatzrente in einem geschlossenen oder offenen Fonds die Einschnitte in die staatliche Rente zu kompensieren. Dies gilt für lohnabhängig Beschäftigte, freie Mitarbeiter/innen, Projektmitarbeiter/innen ebenso wie für Hausfrauen. Viele Südtiroler machen davon Gebrauch, viele aber nützen diese Möglichkeit noch nicht und riskieren im Alter mit einer niedrigen Rente dazustehen
Kontrolle ist die andere wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rentenversicherung. Der Lohnstreifen dient nicht nur zur Bestätigung des Nettolohns, sondern enthält auch die persönlichen Rentenbeiträge. Ebenso empfiehlt es sich, das jährliche CUD-Modell auf die Rentenbeiträge überprüfen zu lassen.
Informationen zu diesem Thema können in allen Bezirksbüros des ASGB eingeholt werden.