Verbrauchertelegramm
GENTECHNIK
Neue europäische Kennzeichnungsverordnung
Kennzeichnungspflichtig sind ab sofort alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind, gleich ob die gentechnische Veränderung nachweisbar ist oder nicht. Die Kennzeichnungsgrenze für unbeabsichtigte Verunreinigungen liegt bei 0,9 Prozent pro Lebensmittelzutat. Nicht kennzeichnungspflichtig sind Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Die neue Kennzeichnungsverordnung sieht auch vor, dass die ganze Herstellungs- und Handelskette der Lebensmittel nunmehr beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen die entsprechenden Informationen weitergeben muss. Mit der Rückverfolgbarkeit wird es für die Behörden leichter, ein gefährliches Produkt vom Markt zu nehmen. Die überwiegende Mehrzahl der europäischen KonsumentInnen lehnt den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln weiterhin ab.