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NISF unterläuft den Proporz

Dringende Anfrage Pardeller an die Landesregierung

In einer dringenden Anfrage an die Landesregierung stellt der Landtagsabgeordnete Georg Pardeller fest, dass die Autonomiebestimmungen beim Nationalinstitut für Sozialfürsorge NISF/INPS, Landesstelle Südtirol, seit Jahren nicht eingehalten werden. Aufgrund des Aufnahmestopps gemäß staatlichen Haushaltsgesetz wird seit Jahren kein Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag mehr aufgenommen.
Der vorgesehene Proporz beim NISF/INPS ist noch immer nicht erreicht. Von den 291 Planstellen sind derzeit 236 besetzt, davon 117 von der deutschen, 113 von der italienischen und sechs von der ladinischen Sprachgruppe. Bei den Führungskräften und leitenden Angestellten ist das Ungleichgewicht besonders groß: 46 gehören der italienischen und nur 12 der deutschen Sprachgruppe an, keine der ladinischen.
Der Personalengpass wird dadurch umgangen, dass laufend Personen mit befristetem Arbeitsvertrag (sechs Monate) eingestellt werden. Derzeit beläuft sich ihre Anzahle auf 35 bis 40. Diese befristeten Personalaufnahmen erfolgen jedoch nicht durch den Präsidenten des Landeskomitees in Ausübung der Funktion des Regierungskommissars, wie es die einschlägigen Autonomiebestimmungen festlegen, sondern durch den Direktor der Landesstelle Bozen, wobei der Proporz nicht berücksichtigt wird. Erschwerend kommt hinzu, so Pardeller, dass diese Vorgangsweise laut Erklärung des Direktors gegenüber den internen Kollegialorganen mit stillschweigender Billigung der Landesregierung erfolgt, welche die Anwendung der Autonomiebestimmungen zu garantieren hat. Pardeller möchte von der Landesregierung erfahren, ob dies zutrifft und was sie zu tun gedenkt, um die eklatanten Verletzungen des Autonomiestatuts abzustellen.

Verbrauchertelegramm
Auto/Umwelt

Information über Verbrauch und Emission

Seit dem 4. Juli des Vorjahres müssten die Autohändler ihren Kunden mit jedem angebotenen Wagen auch eine ausführliche Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2 - Emission mitliefern. Dies sieht das DPR Nr.84/2003 in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vor. Die Angaben müssen auf einem Informationsblatt im DinA4 -Format direkt am oder neben dem Auto angebracht sein und Auskunft über den Kraftstoffverbrauch pro Kilometer geben. Außerdem müssen die CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) angegeben sein. Wie eine kurze Runde bei Bozens Autohändlern ergeben hat, ist diese Vorschrift jedoch noch nicht lückenlos umgesetzt. Die Verbraucherzentrale hat die Handelkammer als zuständige Kontrollbehörde darüber informiert. Das Industrieministerium veröffentlicht aktuelle Verbrauchsdaten (http://www.minindustria.it).