Landesbedienstete

Umfrage über eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung

Unsere Fachgewerkschaft hat schon vor einem Jahr eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung mit dem Raiffeisen Versicherungsdienst abgeschlossen und zwar für Asgb-Mitglieder, welche in den Kindergärten, Schulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind. Dieser Versicherungsschutz für diese Gruppe von Mitgliedern ist aus unserer Sicht notwendig geworden, nachdem die Landesregierung anstelle einer Versicherung dieser Bediensteten ein Gesetz über die verwaltungsrechtliche Haftung erlassen hat. Dieses Gesetz übernimmt sehr wohl die verwaltungsrechtliche Haftung für Schäden gegenüber Dritte oder gegenüber dem eigenen Dienstherrn, gleichzeitig besteht aber auch die Meldepflicht an das zuständige Organ des Rechnungshofes. Dieses Organ stellt die verwaltungsrechtliche Haftung der Bediensteten und die Schäden fest. Das Gesetz schützt das Personal bei einer fahrlässigen Handlung, Verhalten oder Unterlassung, nicht aber, wenn das Gericht eine verwaltungsrechtliche Haftung feststellt, die wegen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, Verhalten oder Unterlassung begangen worden ist. In diesem Fall kommt die Regressklage für das verantwortlich gemachte Personal zum Tragen, wobei die Rückzahlung des entstandenen Schadens, der Anwalts- und Gerichtskosten und eventuellen Verwaltungsstrafen mit berücksichtigt werden. Bei grob fahrlässiger Verurteilung ist im Gesetz noch ein beschränkter Schutz bei der Rückerstattung der Schadensvergütung möglich. Außerdem ist das Urteil des Rechnungshofes nicht anfechtbar.
Aus diesen Gründen und auch auf Grund von Rückmeldungen von Mitgliedern haben wir uns bemüht, auch eine Versicherungsleistung mit der oben erwähnten Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die die Verwalter und das gesamte übrige Personal in der Landesverwaltung bei einer grob fahrlässigen Verurteilung die Bezahlung der Regressansprüche übernimmt.
Die Haftpflichtversicherung deckt einen Regressanspruch bis zu 500.000 Euro, die Rechtsschutzversicherung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 11.000 Euro.
Da das Gesetz erst seit November 2001 in Kraft ist und es zum Glück noch wenig Erfahrungsgrundlagen gibt, glauben wir, dass die Deckungssummen ausreichend sein müssten. Nachbesserungen sind jedes Jahr möglich. Uns ist es ein Anliegen, die Jahresprämie zu Lasten der Mitglieder so niedrig wie möglich zu halten. Die Jahresprämie für den Rechtsschutz beträgt 25 Euro, die Jahresprämie für die verwaltungsrechtliche Haftung wird unterschieden und zwar zwischen Verwaltungspersonal – 80 Euro und Technisches Personal 120 Euro. Die Versichergesellschaft hat aber zur Bedingung gemacht, dass nur bei regen Interesse der Mitglieder die „Versicherungspolizze" aktiviert wird.

SBR

Zuschuss für freiwillige Weiterversicherung

Einreichetermin 30. April 2004
Wir möchten all jene, die zur freiwilligen Weiterversicherung ermächtigt sind, nochmals daran erinnern, dass bei der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Ergänzungsvorsorge, um die teilweise Rückvergütung der freiwillig eingezahlten Sozialbeiträge angesucht werden kann. Der Zuschuss beträgt höchstens 60 Prozent der für das Jahr 2003 eingezahlten Beiträge.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Ansässigkeit in der Region seit drei Jahren (oder der Ehegatte erfüllt die Voraussetzungen);
- Keine direkte Rente;
- Keine Ausübung einer Tätigkeit, die sozialversicherungspflichtig ist;
- Termingerechte Einzahlung der einzelnen Raten der freiwilligen Weiterversicherung.
Das Ansuchen muss bis 30. April 2004 bzw. beim Erstantrag innerhalb 60 Tagen ab dem ersten von der Pensionskasse vorgesehenen Zahlungstermin eingereiht werden.
Für den Antrag mitzubringen sind:
- Kopien der Einzahlungsabschnitte
- Gültige Identitätskarte
- Bankdaten
Die Formblätter liegen im ASGB-Patronat in Bozen auf, sowie in allen Bezirkbüros. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne kostenlos beim Ausfüllen der Formulare behilflich!