Landesbedienstete

Begegnung mit Politikern

Am 18. März 04 traf sich der Vorstand des Asgb-Landesbedienstete mit Politikern. Als Gesprächsgrundlage diente das vom Sekretariat ausgearbeitete Memorandum. Der Einladung sind Georg Pardeller, Albert Pürgstaller und Herbert Denicolò gefolgt. Landesrat Saurer ließ sich von seinem Ressortchef Dr. Günther Andergassen vertreten. Die im Memorandum aufgeworfenen Themen wurden vertieft. Dabei kamen auch die langwierigen Vertragsverhandlungen für den Landesdienst zur Sprache. Als Lösungsmöglichkeit warf Herbert Denicolò die Verhandlungsagentur „Aran" auf. Die Erfahrung, dass Systeme, welche auf nationaler Ebene funktionieren, in unserem Land aber die Umstände erschweren, ist in einem solchen Fall aber auch zu berücksichtigen.
Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Thema „Qualität am Arbeitsplatz" geschenkt. Das Engagement der Arbeitnehmer-Politiker war in diesem Bereich auffallend. Auf die unguten Entscheidungen im Kindergartenbereich angesprochen, dementierten die Vertreter des Landtages, dass der Flop auf eine verfehlte Frauenpolitik zurückzuführen ist. Es handelt sich dabei um ein allgemeines politisches Versagen.
Dieser Trost konnte nicht über den Umstand hinwegtäuschen, dass es keiner der „Landtagsfrauen" gelang, an unserem Treffen teilzunehmen. Weder der Vorstand noch die Gäste ließen sich entmutigen. Das Gespräch fand in einer lockeren, aber aufmerksamen Atmosphäre statt.
Christine Staffler schloss das Treffen mit der Zusicherung ab, in Zukunft einmal jährlich ein solches zu wiederholen.

Landesbedienstete

Umfrage über eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung

Unsere Fachgewerkschaft hat schon vor einem Jahr eine Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung mit dem Raiffeisen Versicherungsdienst abgeschlossen und zwar für Asgb-Mitglieder, welche in den Kindergärten, Schulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung tätig sind. Dieser Versicherungsschutz für diese Gruppe von Mitgliedern ist aus unserer Sicht notwendig geworden, nachdem die Landesregierung anstelle einer Versicherung dieser Bediensteten ein Gesetz über die verwaltungsrechtliche Haftung erlassen hat. Dieses Gesetz übernimmt sehr wohl die verwaltungsrechtliche Haftung für Schäden gegenüber Dritte oder gegenüber dem eigenen Dienstherrn, gleichzeitig besteht aber auch die Meldepflicht an das zuständige Organ des Rechnungshofes. Dieses Organ stellt die verwaltungsrechtliche Haftung der Bediensteten und die Schäden fest. Das Gesetz schützt das Personal bei einer fahrlässigen Handlung, Verhalten oder Unterlassung, nicht aber, wenn das Gericht eine verwaltungsrechtliche Haftung feststellt, die wegen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, Verhalten oder Unterlassung begangen worden ist. In diesem Fall kommt die Regressklage für das verantwortlich gemachte Personal zum Tragen, wobei die Rückzahlung des entstandenen Schadens, der Anwalts- und Gerichtskosten und eventuellen Verwaltungsstrafen mit berücksichtigt werden. Bei grob fahrlässiger Verurteilung ist im Gesetz noch ein beschränkter Schutz bei der Rückerstattung der Schadensvergütung möglich. Außerdem ist das Urteil des Rechnungshofes nicht anfechtbar.
Aus diesen Gründen und auch auf Grund von Rückmeldungen von Mitgliedern haben wir uns bemüht, auch eine Versicherungsleistung mit der oben erwähnten Versicherungsgesellschaft abzuschließen, die die Verwalter und das gesamte übrige Personal in der Landesverwaltung bei einer grob fahrlässigen Verurteilung die Bezahlung der Regressansprüche übernimmt.
Die Haftpflichtversicherung deckt einen Regressanspruch bis zu 500.000 Euro, die Rechtsschutzversicherung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 11.000 Euro.
Da das Gesetz erst seit November 2001 in Kraft ist und es zum Glück noch wenig Erfahrungsgrundlagen gibt, glauben wir, dass die Deckungssummen ausreichend sein müssten. Nachbesserungen sind jedes Jahr möglich. Uns ist es ein Anliegen, die Jahresprämie zu Lasten der Mitglieder so niedrig wie möglich zu halten. Die Jahresprämie für den Rechtsschutz beträgt 25 Euro, die Jahresprämie für die verwaltungsrechtliche Haftung wird unterschieden und zwar zwischen Verwaltungspersonal – 80 Euro und Technisches Personal 120 Euro. Die Versichergesellschaft hat aber zur Bedingung gemacht, dass nur bei regen Interesse der Mitglieder die „Versicherungspolizze" aktiviert wird.