Metall

Gewerkschaftliche Beziehungen

Schlechte gewerkschaftliche Beziehungen prangert der ASGB-Metall in einem Schreiben an den Industriellenverband der Provinz Bozen an und fordert eine Aussprache. "Während in vielen Unternehmen die gewerkschaftlichen Beziehungen als ganz normal und durchaus akzeptabel einzustufen sind, ist in gar einigen Betrieben von Aufgeschlossenheit oder partnerschaftlichem Verhalten schon überhaupt nichts zu spüren", ist im genannten Schreiben zu lesen.
Serafin Pramsohler, Landessekretär des ASGB-Metall, hat in jüngsten Vorstandssitzungen der Metallbetriebsräte öfters über unhaltbare Zustände geklagt. Belegschaftsmitglieder werden eingeschüchtert, um den Gewerkschaftsversammlungen fernzubleiben; mit Konsequenzen wird gedroht. Chefs, Vorarbeiter oder sonstige Führungskräfte "schieben auffallend Wache" vor dem Versammlungsraum, wenn Versammlungen angesetzt sind. "Betriebsratswahlen", bzw. Wahlen zur einheitlichen Gewerkschaftsvertretung werden damit be- und verhindert, dass bereits möglichen Kandidaten nahe gelegt wird, "die Sache" sein zu lassen, wenn nicht Nachteile eingehandelt werden möchten. Gar nicht selten werden Belegschaftsmitglieder auch vor die Wahl gestellt: Gewerkschaft oder Karriere!
Belegschaft und Betrieb haben nun einmal nicht nur gemeinsame, sondern auch entgegen gesetzte Interessen, unterstreicht der ASGB im Brief an den Industriellenverband. Die Gemeinsamkeiten sind aber auch dahingehend, dass in vernünftiger Form Lösungen anzustreben sind, die für beide Seiten tragbar sind. Die Zusammenkunft mit dem Industriellenverband möchte der ASGB-Metall auch dazu benützen, die Beanspruchung des kollektivvertraglich vorgesehenen Bildungsurlaubes näher zu definieren, heißt es abschließend im Schreiben, das von Oswald Angerer, Landesobmann des ASGB-Metall, und Serafin Pramsohler, ASGB-Metallsekretär, unterzeichnet ist.

Gastgewerbe

Gastgewerbe – Saison zu Ende?

Nachdem in diesen Wochen in vielen Betrieben die Saison zu Ende geht, möchten wir bei dieser Gelegenheit die Arbeitnehmer/Innen auf Ihre Rechte aufmerksam machen:
40-Stunden-Woche: Entgegen gängiger Meinung gilt auch im Gastgewerbe die 40-Stunden-Woche. Bei fünf Tage Woche beträgt die tägliche Arbeitszeit acht Stunden; bei sechs Tage Woche 6,66 Stunden. Alles was darüber hinausgeht muss mit einem Überstundenzuschlag von 30 Prozent auf dem Lohnstreifen angeführt und ausbezahlt werden.
13. und 14. Monatsohn: Auch bei Saisonsverträgen muss gemäß kollektivvertraglichen Bestimmungen ein 13. und ein 14. Monatslohn ausbezahlt werden. Die Höhe der zusätzlichen Monatsgehälter richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. nach den Tagen desselben.
Urlaub: Auch die Saisonsbeschäftigten haben Anrecht auf ihren jährlichen Urlaub. Dieser setzt sich zusammen aus dem normalen Urlaub im Ausmaß von 26 Tagen pro Jahr und aus 104 Stunden für Arbeitszeitverkürzung und abgeschaffte Feiertage. Für Saisonsbeschäftigte wird der jährliche Urlaub im Verhältnis zu den gearbeiteten Tagen berechnet. Nachdem Saisonsbeschäftigte üblicherweise keinen oder nur wenig Urlaub in Anspruch nehmen, muss der Resturlaub am Ende der Saison ausbezahlt werden.
Abfertigung: Die Abfertigung muss innerhalb eines Monats nach Saisonsende ausbezahlt werden. Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und beträgt pro Jahr ungefähr ein Monatsgehalt.
Arbeitslosenunterstützung: Bei Saisonsende können die Arbeitnehmer um die ordentliche Arbeitslosenunterstützung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Beitragsjahr nachweisen können. Die Gesuche dafür können in unserem Patronat in der Bindergasse Nr. 22 eingereicht werden.
Sollten bezüglich des Arbeitsverhältnisses oder mit der Bezahlung Unklarheiten bestehen, so können sich die Bediensteten an unser Rechtsschutzbüro in Bozen, Bindergasse Nr. 30, wenden.