Öffentlicher dienst

Mutterschaftsgeld ohne Arbeitsverhältnis

Ein Mutterschaftsgeld von 90 Prozent der letzten, fixen und dauerhaften Besoldung auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses sieht der Art.35 Abs.4 des BÜKV vom 1.8.2002 vor. Die Summe wird für fünf Monate von der Verwaltung ausbezahlt. Es besteht dabei kein Arbeitsverhältnis mehr. Geregelt ist dies laut Art.24 des Einheitstextes über den Schutz der Mutterschaft, DPR Nr.151 vom 26.3.2001:
Wer zu Beginn des Mutterschaftsurlaubes ohne Arbeit oder ohne Gehalt ist, hat Anrecht auf das Mutterschaftsgeld, falls der Anfang des Urlaubes innerhalb 60 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällt.
Nach diesen 60 Tagen besteht Anrecht, wenn der verpflichtende Urlaub während des Bezugszeitraumes des Arbeitslosengeldes beginnt.
Das Anrecht besteht auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld, wenn in den beiden letzten Jahren Arbeitsverhältnisse ohne Verpflichtung zur Arbeitslosenversicherung bestanden haben.

Öffentlicher dienst
Fachgruppe Eisenbahn

Neuwahl des Vorstandes und des Fachgruppensekretärs

Mit einer erfreulich hohen Wahlbeteiligung von fast 80 Prozent der Stimmberechtigten wurde der neue Vorstand der Fachgruppe Eisenbahn, mittels Briefwahl, gewählt. Die neuen Vorstandsmitglieder sind folgende:
- Kurt Gasser,
- Erich Kaserer,
- Josef Oberhofer,
- Toni Pigneter
- Raimund Thanei.
Anlässlich der ersten Sitzung des neuen Vorstandes der Fachgruppe Eisenbahn wurde Josef Oberhofer, einstimmig, zum Fachgruppensekretär gewählt. Der neue Fachgruppensekretär Josef Oberhofer ist somit der erste Ansprechpartner für jedes gewerkschaftliche Anliegen auf Betriebsebene und steht allen Mitgliedern der Fachgruppe Eisenbahn unter der Handynummer 338/7988333 ab sofort zur Verfügung.
Fachgruppensekretär Oberhofer hat nach der Büroübergabe gleich mit der Ausarbeitung eines Arbeitsprogrammes begonnen, welches, unter anderem, auch unter Nutzung aller modernen Kommunikationsmittel, zu einer besseren Versorgung der Mitglieder mit Informationen führen soll. Wir ersuchen alle Mitglieder bei diesem Neuanfang eifrig mitzuhelfen und den Fachgruppensekretär bei seiner schwierigen Aufgabe tatkräftig zu unterstützen und bedanken uns gleichzeitig für die engagierte Beteiligung bei den oben genannten Wahlen.