Gesundheitsdienst

Abfassung von Steuererklärungen

Wie im vergangenen Jahr haben auch heuer wiederum die Bediensteten der Sanitätsbetriebe die Möglichkeit (ab 05.04.2004 bis 31.05.2004) die Unterlagen zur Abfassung des Modells 730 direkt im jeweiligen Krankenhaus zu den jeweils angegebenen Terminen abzugeben. Falls möglich werden die Steuererklärungen auch direkt gemacht.
- Krankenhaus Brixen
Jeden Montag von 13.30 bis 15.00 Uhr
- Krankenhaus Sterzing
Donnerstag, den 22. +29. April und 06.+13. Mai
von 13.30 bis 15.00 Uhr
- Krankenhaus Bruneck
Jeden Dienstag von 9.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
- Krankenhaus Innichen
Mittwoch, den 21.+28. April und 05.+12.+19. Mai
von 13.00 bis 15.30 Uhr
- Krankenhaus Meran
Jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
- Krankenhaus Schlanders
Jeden Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr
- Struktur „Lorenz Böhler"
Jeden Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr
- Krankenhaus Bozen
Jeden Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Öffentlicher dienst

Mutterschaftsgeld ohne Arbeitsverhältnis

Ein Mutterschaftsgeld von 90 Prozent der letzten, fixen und dauerhaften Besoldung auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses sieht der Art.35 Abs.4 des BÜKV vom 1.8.2002 vor. Die Summe wird für fünf Monate von der Verwaltung ausbezahlt. Es besteht dabei kein Arbeitsverhältnis mehr. Geregelt ist dies laut Art.24 des Einheitstextes über den Schutz der Mutterschaft, DPR Nr.151 vom 26.3.2001:
Wer zu Beginn des Mutterschaftsurlaubes ohne Arbeit oder ohne Gehalt ist, hat Anrecht auf das Mutterschaftsgeld, falls der Anfang des Urlaubes innerhalb 60 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällt.
Nach diesen 60 Tagen besteht Anrecht, wenn der verpflichtende Urlaub während des Bezugszeitraumes des Arbeitslosengeldes beginnt.
Das Anrecht besteht auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld, wenn in den beiden letzten Jahren Arbeitsverhältnisse ohne Verpflichtung zur Arbeitslosenversicherung bestanden haben.