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Weitere Erneuerungen beim Kollektivvertrag
Außer die von uns an die Mitarbeiter der grafischen Betriebe schon mitgeteilten Erneuerungen sind auch folgende Änderungen eingetreten:
1. Der Kollektivvertrag für die Mitarbeiter der Druckereien hat nur zwei Punkte des „berühmt" gewordenen „Biagi"-Gesetzes übernommen. Es sind Teilzeitarbeit und der Vertrag für Neuaufnahme;
2. Erstmals wird das Recht um eine zehnminütige Pause im Kollektivvertrag aufgenommen;
3. Die Probezeit bei Neuaufnahme wird – wie bei den Beamten – auf zwei Monate verlängert;
4. Bei Krankheit werden die Arbeiter den Beamten gleichgesetzt;
5. In den nächsten zwei Jahren werden die vom Kollektivvertrag vorgesehenen Kategorien überprüft und neu definiert;
6. Jeder Druckereibedienstete soll eine Kopie des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages erhalten.