SBR

Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung

Einzureichen innerhalb 30. April 2004
Die Höhe des Zuschusses erreicht höchstens 60 Prozent der im Vorjahr eingezahlten Beiträge, im maximalen Ausmaß des Betrages der freiwilligen Weiterversicherung für Hausangestellte.
Der Zuschuss wird nur für das Erreichen des Mindest-Beitragsalters gewährt.
Einzureichen ist das Ansuchen jeweils innerhalb 30. April bzw. beim Erstantrag innerhalb von 60 Tagen ab dem ersten von der Pensionskasse vorgesehenen Zahlungstermin.
Die MitarbeiterInnen des Patronats SBR helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Ansuchens. Mitzubringen sind:
Kopien der Einzahlungsabschnitte
gültige Identitätskarte
Bankdaten

kommentar
Georg Pardeller

Trends 2004

Was bringt die Zukunft? Auf diese Frage gibt es bereits heute einige besorgniserregende Antworten. Viele Unternehmen stellen nicht mehr die Spezialisten für alle denkbaren Aufgaben auf Vorrat ein. Die Personalreserven werden auf ein Mindestmaß beschränkt - mit allen dann bekannten Konsequenzen und Problemen. Die Unternehmen von morgen werden nicht mehr als ein kleiner Kern von wenigen fest angestellten Mitarbeitern sein, die Fäden knüpfen zu Lieferanten und externen Spezialisten und diese zu einem Netz vereinen, um das gemeinsame Produkt herzustellen. Auch Teleheimarbeit hat als Experiment begonnen und inzwischen europaweit erheblich an Umfang und damit Bedeutung gewonnen. Und auch unter ökologischen und sozialen Aspekten wird sie gelobt, weil sie Fahrten zum Arbeitsplatz erspart und sich berufliche mit familiären Verpflichtungen leichter in Abstimmung bringen lassen. Vor allem in den skandinavischen Ländern, in den Niederlanden und in Deutschland ist die Zahl der Telearbeitsplätze in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen. Allein in Deutschland wird damit gerechnet, dass Telearbeit um jährlich weitere 20 Prozent wächst, so dass bis 2006 fast vier Millionen Beschäftigte Arbeit und Privatleben vereinen werden.
Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt: Einerseits ist hier die Gefahr dauerhafter Überarbeitung verborgen, andererseits ist in allen den Fällen, wo Teleheimarbeit stark von der Firma abgekoppelt ist, die Gefahr der sozialen Isolierung vorhanden. Einer der Pioniere der Telearbeit, Gil Gordon, hat die Chancen und Risiken dieser neuen Arbeitsform auf eine einfache Weise zusammengefasst: "Die gute Nachricht: Die Leute können überall und jederzeit arbeiten – die schlechte Nachricht: Die Leute können überall und jederzeit arbeiten." Hier liegt die besondere Herausforderung für die Gewerkschaft. Doch neben der Teleheimarbeit findet auch die Teilzeitarbeit eine immer größere Verbreitung. Zum Nachdenken machen hier die Zahlen aus Deutschland: - Fast 5,5 Millionen arbeiten heute bereits in Teilzeitarbeitsverhältnissen, - etwa 4 Millionen Menschen arbeiten für monatlich rund 600 Euro, - und es gibt nicht nur in Deutschland sondern europaweit einen steigenden Trend für Zeitarbeiter. Man muss sich ernsthaft fragen, ob sie je zu den Kernbelegschaften gehören werden. Trotzdem - oder gerade deswegen - brauchen sie Schutz und soziale Rechte. Die Gewerkschaftspolitik ist aber nicht nur von den Realitäten der Arbeitswelt herausgefordert, sondern auch von den neuen Trends in der Vermögenspolitik. Wie dringlich das ist, zeigen alle aktuellen Vermögensstatistiken: Die Reichen sind noch reicher geworden. Und hinter den Glitzerfassaden des Wohlstands ist neue Armut schon lange nicht mehr zu verbergen. Dieser Entwicklung muss die Gewerkschaft aufgeschlossener begegnen: Wir müssen neue Wege finden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am gesellschaftlichen Reichtum zu beteiligen. Jedenfalls ist die Gewerkschaft jetzt in ihrem Anspruch herausgefordert, die ungleiche Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu korrigieren und Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand voranzutreiben. Eines ist aber sicher: Die skandalöse Reichtumsverteilung ist allein durch die Arbeit der Gewerkschaft wohl nicht zu korrigieren. Hier ist die Politik gefordert.