SBR
Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung
Einzureichen innerhalb 30. April 2004
Die Höhe des Zuschusses erreicht höchstens 60 Prozent der im Vorjahr eingezahlten Beiträge, im maximalen Ausmaß des Betrages der freiwilligen Weiterversicherung für Hausangestellte.
Der Zuschuss wird nur für das Erreichen des Mindest-Beitragsalters gewährt.
Einzureichen ist das Ansuchen jeweils innerhalb 30. April bzw. beim Erstantrag innerhalb von 60 Tagen ab dem ersten von der Pensionskasse vorgesehenen Zahlungstermin.
Die MitarbeiterInnen des Patronats SBR helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Ansuchens. Mitzubringen sind:
Kopien der Einzahlungsabschnitte
gültige Identitätskarte
Bankdaten