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Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2003

Wer hat Anrecht?
Alle landwirtschaftlichen ArbeiterInnen, die
in den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen Arbeiter für das Jahr 2003 eingetragen sind;
in den letzten zwei Jahren insgesamt 102 landwirtschaftliche Tagschichten erreichen;
in den letzten zwei Jahren eine vorwiegende Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeld in der Landwirtscahft ist innerhalb 31. März 2004 für das Jahr 2003 beim NISF/INPS einzureichen. All jene, die bereits im Vorjahr um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld angesucht haben erhalten das Antragsformular per Post vom NISF/INPS zugeschickt.
Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Arbeitsbuch bzw. Bestätigungen der Arbeitgeber 2003
gültiger Reisepass bzw. gültige Identitäskarte
Bankdaten
Sollte zusätzlich um die Familienzulage in der Landwirtschaft angesucht werden, sind folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen bzw. Eigenerklärung
die letzten zwei Einkommensmeldungen.

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Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung

Einzureichen innerhalb 30. April 2004
Die Höhe des Zuschusses erreicht höchstens 60 Prozent der im Vorjahr eingezahlten Beiträge, im maximalen Ausmaß des Betrages der freiwilligen Weiterversicherung für Hausangestellte.
Der Zuschuss wird nur für das Erreichen des Mindest-Beitragsalters gewährt.
Einzureichen ist das Ansuchen jeweils innerhalb 30. April bzw. beim Erstantrag innerhalb von 60 Tagen ab dem ersten von der Pensionskasse vorgesehenen Zahlungstermin.
Die MitarbeiterInnen des Patronats SBR helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Ansuchens. Mitzubringen sind:
Kopien der Einzahlungsabschnitte
gültige Identitätskarte
Bankdaten