SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen

Anträge innerhalb 31. März 2004 einreichen!
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen,
die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind;
wenigstens 78 Tage im Jahr 2003 gearbeitet haben. Zur Berechnung der 78 Tage werden die Feiertage und Abwesenheiten (Krankheit, Mutterschaft) mitgerechnet.
Das Arbeitslosengeld wird nur bezahlt, wenn jemand entlassen wurde und nicht bei einer freiwilligen Kündigung.
Höhe des Geldes
30 Prozent des letzten Bruttogehaltes für die maximale Dauer der geleisteten Arbeitstage im Vorjahr.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen ist innerhalb 31. März 2004 für das Jahr 2003 beim NISF/INPS einzureichen.Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Arbeitsbuch bzw. Bestätigungen der Arbeitgeber 2003
gültiger Reisepass bzw. gültige Identitätskarte
Bankdaten
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen bzw. Eigenerklärung
die letzten zwei Einkommenserklärungen

SBR

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2003

Wer hat Anrecht?
Alle landwirtschaftlichen ArbeiterInnen, die
in den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen Arbeiter für das Jahr 2003 eingetragen sind;
in den letzten zwei Jahren insgesamt 102 landwirtschaftliche Tagschichten erreichen;
in den letzten zwei Jahren eine vorwiegende Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeld in der Landwirtscahft ist innerhalb 31. März 2004 für das Jahr 2003 beim NISF/INPS einzureichen. All jene, die bereits im Vorjahr um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld angesucht haben erhalten das Antragsformular per Post vom NISF/INPS zugeschickt.
Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Arbeitsbuch bzw. Bestätigungen der Arbeitgeber 2003
gültiger Reisepass bzw. gültige Identitäskarte
Bankdaten
Sollte zusätzlich um die Familienzulage in der Landwirtschaft angesucht werden, sind folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen bzw. Eigenerklärung
die letzten zwei Einkommensmeldungen.