Bauindustrie
Bauindustrie

Beträge für das territoriale Lohnelement für das Jahr 2004

Am 16.12.2003 wurden zwischen dem Kollegium der Bauunternehmer und den Fachgewerkschaften des Sektors Bau (für den ASGB – Bau war Kollege Werner Blaas anwesend) die Beträge für das territoriale Lohnelement für das Jahr 2004 wie vom Landesergänzungsvertrag für die Bauindustrie vom 22.11.2002 vorgesehen, festgelegt. Demnach gelten für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 folgende Beträge:
1.) Arbeiter in der Produktion
I. Kategorie (gewöhnl. Arbeiter) 0,40 E pro St.
II. Kategorie (qualifizierter Arbeiter) 0,47 E pro St.
III. Kategorie (spezial. Arbeiter) 0,52 E pro St.
IV. Kategorie (hochspezial. Arbeiter) 0,56 E pro St.
2.) Angestellte
4. Kategorie Erstanstellung 69,80 E pro Monat
4. Kategorie 81,67 E pro Monat
3. Kategorie 90,74 E pro Monat
Angestellte 4. Gehaltsstufe 97,72 E pro Monat
2. Kategorie 104,70 E pro Monat
1. Kategorie 125,64 E pro Monat
Führungskräfte – 1. Kat. Super 139,60 E pro Monat

Bauindustrie
Bauarbeiterkasse

Ansuchen um Studienbeihilfen für das Jahr 2004

Die Fachgewerkschaft ASGB–Bau weist darauf hin, dass der Termin für die Ansuchen um Studienbeihilfen an die Bauarbeiterkasse (BAK) für das Jahr 2004 (Oberschulen und Universität) auf den 15.03.2004 festgelegt wurde (Poststempel zählt).
Die Pflichtschüler sind von dieser Leistung ausgenommen. Anrecht darauf haben auch Kinder von Bauarbeitern, die bereits in Pension sind (falls sie zum Zeitpunkt der Pensionierung mindestens zehn Jahre bei der BAK eingeschrieben waren), sowie Waisen von ehemaligen in der BAK eingeschriebenen Bauarbeitern.
Um Anrecht auf diese Beihilfe zu haben (155 Euro für Oberschüler und 362 Euro für Universitätsstudenten), müssen das vorhergehende Schuljahr (für Oberschüler) bzw. mindestens drei Prüfungen pro Studienjahr (für Universitätsstudenten) bestanden worden sein.
Universitätsstudenten müssen dem Gesuch eine Bestätigung über die abgelegten Prüfungen beilegen (Eigenerklärungen werden nicht angenommen). Für weitere Fragen stehen Euch die ASGB-Büros zur Verfügung, wo man auch beim Ausfüllen der Gesuch behilflich ist.