Bauindustrie
Bauarbeiterkasse

Ansuchen um Studienbeihilfen für das Jahr 2004

Die Fachgewerkschaft ASGB–Bau weist darauf hin, dass der Termin für die Ansuchen um Studienbeihilfen an die Bauarbeiterkasse (BAK) für das Jahr 2004 (Oberschulen und Universität) auf den 15.03.2004 festgelegt wurde (Poststempel zählt).
Die Pflichtschüler sind von dieser Leistung ausgenommen. Anrecht darauf haben auch Kinder von Bauarbeitern, die bereits in Pension sind (falls sie zum Zeitpunkt der Pensionierung mindestens zehn Jahre bei der BAK eingeschrieben waren), sowie Waisen von ehemaligen in der BAK eingeschriebenen Bauarbeitern.
Um Anrecht auf diese Beihilfe zu haben (155 Euro für Oberschüler und 362 Euro für Universitätsstudenten), müssen das vorhergehende Schuljahr (für Oberschüler) bzw. mindestens drei Prüfungen pro Studienjahr (für Universitätsstudenten) bestanden worden sein.
Universitätsstudenten müssen dem Gesuch eine Bestätigung über die abgelegten Prüfungen beilegen (Eigenerklärungen werden nicht angenommen). Für weitere Fragen stehen Euch die ASGB-Büros zur Verfügung, wo man auch beim Ausfüllen der Gesuch behilflich ist.

SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen

Anträge innerhalb 31. März 2004 einreichen!
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen,
die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind;
wenigstens 78 Tage im Jahr 2003 gearbeitet haben. Zur Berechnung der 78 Tage werden die Feiertage und Abwesenheiten (Krankheit, Mutterschaft) mitgerechnet.
Das Arbeitslosengeld wird nur bezahlt, wenn jemand entlassen wurde und nicht bei einer freiwilligen Kündigung.
Höhe des Geldes
30 Prozent des letzten Bruttogehaltes für die maximale Dauer der geleisteten Arbeitstage im Vorjahr.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen ist innerhalb 31. März 2004 für das Jahr 2003 beim NISF/INPS einzureichen.Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Arbeitsbuch bzw. Bestätigungen der Arbeitgeber 2003
gültiger Reisepass bzw. gültige Identitätskarte
Bankdaten
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen bzw. Eigenerklärung
die letzten zwei Einkommenserklärungen