Gebietskörperschaften

ASGB-Gebietskörperschaften fordert Klärung der Abfertigung im öffentlichen Dienst

Der Fachsekretär der Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften, Tony Tschenett, fordert das INPDAP/NFAÖV auf unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Lösung der Abfertigung im Öffentlichen Dienst zu ergreifen. Die Fachgewerkschaft erhielt kürzlich Kenntnis eines Rundschreibens der Direktion des INPDAP/NFAÖV von Bozen, Frau Dr. Veronika Meraner, an die Öffentlichen Verwaltungen in Südtirol. In diesem Brief wird mitgeteilt, dass das INPDAP bis auf Weiteres keine Abfertigung für jene Bedienstete mehr ausbezahlt, die in letzter Zeit in Pension gegangen und dem Laborfonds beigetreten sind.
Bereits des Öfteren hat die Fachgewerkschaft bei den Verhandlungen auf diese Problematik hingewiesen und es gibt bei der Arbeitgeberseite auch Verpflichtungen sich darum zu kümmern. Das Land hat sich nun mit den Vertragspartnern getroffen und es sollte nun mit der INPDAP eine Lösung gefunden werden. Über den weiteren Stand werden wir Euch auf dem Laufenden halten.
Was die Einschreibungen im Laborfonds betrifft, so ist dies auch weiterhin voranzutreiben und zu fördern, denn gerade für die jüngere Generation ist dies von großem Interesse.

Gesundheitsdienst

Pflegedirektion wird geschaffen

Die Reorganisation des Pflegedienstes in Südtirol war für die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst seit Jahren ein Kernpunkt seiner Bestrebungen. Bereits des Öfteren drängte die Fachgewerkschaft darauf eine eigenständige Pflegedirektion für das Pflege- Reha und Sanitätstechnischepersonal zu schaffen.
Nun ist es soweit: der neue Bereichsvertrag des Personals des leitenden sanitären Verwaltungs-, technischen und berufsbezogenen Bereiches des Landesgesundheitsdienstes enthält die Bestimmungen für die Pflegedirektoren/innen und Pflegedienstleiter/innen.
Dadurch wird nun nur der Reform des gesamtstaatlichen Gesundheitsdienstes Rechnung getragen, die den Koordinatoren/innen mehr Verantwortung und Führungsaufgaben zuspricht. Weiters gibt diese Neuregelung auch allen diplomierten Krankenpflegern/innen und dem sanitätstechnischen- und Reha-Personal mehr Selbstständigkeit in ihrer Tätigkeit. Dies spiegelt sich auch in ihrer neuen universitären Ausbildung wieder. Die Fachgewerkschaft erwartet sich nun von den Sanitätsbetrieben, dass sie im Sinne des Landesgesetzes vom 05. März 2001 sowohl die Beauftragung als Pflegedirektor/innen als auch jener der Pflegedienstleiter/innen aufgrund eines öffentlichen Auswahlverfahrens ermitteln. Gleichzeitig ersucht die Fachgewerkschaft, dass eine Stelle in der Pflegedirektion mit einem/r Vertreter des sanitätstechnischen, Aufsichts- Inspektions- und Rehapersonal besetzt wird.