ASGB-Bildungs- und Kulturfahrten
Der ASGB organisiert eine

Kultur- und Erholungsreise nach Sizilien

Vom 19.4. bis 24.4.2004
PREIS PRO PERSON: Euro 760
(Einzelzimmerzuschlag Euro 120)
■ Montag, 19.04.04: BOZEN – VERONA – CATANIA – PIAZZA ARMERINA – AGRIGENT
Um 03.00 Uhr Abfahrt von Bozen nach Verona zum Flughafen. Um 07.05 Uhr Abflug nach Catania, Ankunft um 08.40 Uhr. Fahrt nach Piazza Armerina. Besichtigung der Villa del Casale mit Führung. Mittagessen. Weiterfahrt nach Agrigent zum Tal der Tempel: (Hera-, Zeus- und Heraklestempel). Unterbringung im Hotel. Abendessen und Nächtigung.
■ Dienstag, 20.04.04: AGRIGENT – SYRAKUS – GIARDINI NAXOS
Frühstück im Hotel. Abfahrt nach Syrakus. Besichtigung: Griechisches Theater, römisches Amphitheater usw. Besuch der Insel Ortygia (Apollotempel und mythische Arethusaquelle). Mittagessen Fahrt nach Catania. Besichtigung der Stadt. Weiterfahrt nach Giardini Naxos. Unterbringung im Hotel. Abendessen und Nächtigung.
■ Mittwoch, 21.04.04: GIARDINI NAXOS – ETNA – TAORMINA – GIARDINI NAXOS
Frühstück im Hotel. Anschließend Fahrt und Besichtigung des Vulkan Etna ( Höhe 1900 Meter zu den Silvestri-Kratern).Mittagessen. Am Nachmittag Fahrt nach Taormina. Besichtigung der zauberhaften Stadt mit seinem griechischen Theater und anschließender Spaziergang über den eleganten Corso Umberto. Am späten Nachmittag Retourfahrt ins Hotel. Abendessen und Nächtigung.
■ Donnerstag, 22.04.04: GIARDINI NAXOS
Halbpension (Frühstück/Abendessen) im Hotel. Freier Aufenthalt.Freitag, 23.04.04: GIARDINI NAXOS
Halbpension (Frühstück/Abendessen) im Hotel. Freier Aufenthalt.
■ Samstag, 24.04.04: GIARDINI NAXOS – CATANIA – VERONA – BOZEN
Frühstück im Hotel. Tag zur freien Verfügung. Um 16.00 Uhr Transfer mit dem Bus nach Catania. Um 21.20 Uhr Abflug nach Verona, Ankunft um 23.00 Uhr. Retourfahrt nach Bozen mit dem Bus.
Im Preis sind enthalten:
- der private Bustransfer von Bozen nach Verona und retour;
- der Linienflug mit MERIDIANA von Verona nach Catania und retour;
- alle Flugtaxen (im Moment E 31);
- die Transfers und Rundfahrten mit privatem Bus wie laut Programm (vom 19.-21.4.04);
- lokale deutschsprechende Reiseleitung während der Rundfahrten (vom 19.-21.4.04) und Besichtigungen;
- die Eintritte in Piazza Armerina, Syrakus und Taormina (im Moment E 4,5 pro Person pro Eintritt);
- die Unterbringung in guten 3-Sterne-Hotels in Agrigent und Giardini Naxos im Doppelzimmer mit Bad/Dusche/WC für 5 Nächte mit Verpflegung Halbpension (Frühstück/Abendessen);
- 3 Mittagessen in Restaurants (Piazza Armerina, Syrakus, Etna);
- örtliche Assistenz durch unseren Korrespondenten;
Anmeldung bei: Cian Sieglinde (Handy 348-7731837) innerhalb 12.12.2003.
Die Reservierung erfolgt mit der Überweisung des Betrages auf das Konto 614700 der Sparkasse Bozen, Agentur 1 (ABI: 6045 – CAB: 11601. Einzahlungsbestätigung an den ASGB/Gebietskörperschaften/Gesundheitsdienst übermitteln (Fax 0471-308201).

Thema

Die begünstigten Mietverträge

Jetzt auch in fünf weiteren Gemeinden anwendbar!
Das Mietengesetz Nr. 431 vom 09.12.1998 sieht steuerlich begünstigte Mietverträge vor, welche erstmals im Juli 1999, für die Stadt Bozen, unter Mitwirkung der Südtiroler Mietervereinigung des ASGB, abgeschlossen wurden. In Durchführung des Ministerialdekretes vom 30. Dezember 2002, welches die Erneuerung der oben genannten Abkommen vorsieht, wurden am 15. Oktober 2003 die neuen Gebietsabkommen, für die Gemeinden Leifers, Eppan, Lana, Meran und Algund, von den Mieter- und Vermieterverbänden unterzeichnet. Nicht mehr anwendbar sind die begünstigten Mietverträge in den Gemeinden Ritten, Schlanders, Klausen, St. Ulrich, Brixen, Sterzing, Bruneck, St. Lorenzen und Toblach, da sie, laut Neueinstufung durch die Landesregierung, nicht mehr zu den Gemeinden mit großem Wohnungsbedarf gehören.
Die Mietverträge für Universitätsstudenten haben außer in Bozen auch in Eppan und Leifers Anrecht auf die Steuerbegünstigungen.
Der begünstigte Mietvertrag sieht eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vor, welche automatisch um zwei weitere Jahre verlängert wird, wenn der Vermieter den Vertrag nicht bei der ersten Fälligkeit kündigt. Eine Kündigung bei der ersten Fälligkeit ist, außer bei Eigenbedarf für Wohnzwecke oder zur Berufsausübung und zum Zwecke der Umstrukturierung des gesamten Gebäudes, nur dann zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung veräußern will und dieser außer der zu veräußernden Immobilie nur höchstens eine weitere Wohnung besitzt. In diesem Falle hat der Mieter das Vorkaufsrecht.
Das Abkommen enthält außerdem eine Liste über die Nebenspesen, welche von beiden Seiten, Mieter und Vermieter, mit Vertragsunterzeichnung verbindlich einzuhalten ist. Der begünstigte Mietvertrag für die Stadt Meran sieht zwei homogene Zonen vor. Alle anderen Gemeinden wurden nicht in Zonen eingeteilt. (Siehe Tabelle).
Die neuen Abkommen enthalten außerdem eine Liste von siebzehn objektiven Elementen, z.B. Garage, Balkon Aufzug, Grünfläche, Isolierfenster, Klimaanlage usw., einer Mietwohnung. Je nach Anzahl der im Mietobjekt vorhandenen Elemente wird die Wohnung einem der drei Bereiche zugeteilt.
Der Mietzins muß von den Vertragsparteien innerhalb der Unter- und Obergrenze des Zugehörigkeitsbereiches festgelegt werden, wobei die steuerlichen Begünstigungen und die Eigenarten des Mietobjektes berücksichtigt werden müssen.
Der Vertrag ist wortgetreu laut dem bei der Gemeinde Bozen hinterlegten Mustermietvertrag abzuschließen.
Folgende steuerliche Vergünstigungen sind für die begünstigten Mietverträge vorgesehen:
1) Eine Verringerung des besteuerbaren Einkommens aus dem Mietobjekt um weitere 30 Prozent, auf die bereits bisher vorgesehene Verringerung von 15 Prozent.
2) Verringerung der ICI Immobiliensteuer. Diese kann von den Gemeinden mit eigenem Beschluß vorgesehen werden. Die Stadt Bozen zum Beispiel hat den ICI Hebesatz auf 0,2 Prozent für die begünstigten Mietverträge verringert.
3) Berechnung der Registersteuer auf 70 Prozent des besteuerbaren Betrages.
4) Ein jährlicher Steuerabzug von 247,90 Euro bis zu einem besteuerbaren Familieneinkommen von 15.493,71 Euro bzw. 495,80 Euro bei einem besteuerbaren Familieneinkommen über 15.493,71 Euro bis max. 30.987,41 Euro.
Zusätzlich sollte jeder Mieter von den Fachleuten des ASGB überprüfen lassen ob eventuell ein Wohngeld zusteht.
MERAN ZONE I (Gratsch, Altstadt, Obermais und Teile von Untermais)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 93,00 Euro
Bereich II 30,00 Euro 122,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 152,00 Euro
MERAN ZONE II (Südliche Stadtteile im Bereich des Bahnhofes und Pferderennplatzes)
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 80,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 112,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 136,00 Euro
LANA
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 90,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 150,00 Euro
ALGUND
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 90,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 150,00 Euro
LEIFERS Begünstigt Mietverträge
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 86,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 115,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 146,00 Euro
Leifers Begünstigt Mietverträge für Universitätsstudenten
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 103,20 Euro
Bereich II 30,00 Euro 138,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 175,20 Euro
EPPAN Begünstigt Mietverträge
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 25,00 Euro 90,00 Euro
Bereich II 25,00 Euro 120,00 Euro
Bereich III 25,00 Euro 150,00 Euro
EPPAN Begünstigt Mietverträge für Universitätsstudenten
Bereiche Mindestbetrag (Jahresmiete pro qm) Höchstbetrag (Jahresmiete pro qm)
Bereich I 30,00 Euro 108,00 Euro
Bereich II 30,00 Euro 144,00 Euro
Bereich III 30,00 Euro 180,00 Euro