Metallhandwerk

Der Landeszusatzvertrag für das Metallhandwerk ist zu erneuern!

Bei den Beschäftigten in der Berufsgruppe Metall sind auf gesamtstaatlicher Ebene zwei Kollektivverträge von besonderer Wichtigkeit: jener der Metallindustrie und jener vom Metallhandwerk.
Der Vertrag für die Industrie wurde am 07.05.2003 neu ausgehandelt und behält seine Gültigkeit bis Dezember 2006; der wirtschaftliche Teil ist bis Dezember 2004 gültig.
Für das Metallhandwerk ist der gesamtstaatliche Kollektivvertrag bereits im Juni 2000 verfallen. Am 15.01.2003 konnte lediglich über den Lohnteil eine Einigung erzielt werden; jeweils für die Zeit ab Jänner 2003 und ab Juni 2003 wurden Lohnerhöhungen vereinbart.
Die Spielregeln für die Vertragsverhandlungen besagen, dass es grundsätzlich zwei Verhandlungsebenen gibt. Die erste Ebene ist jeweils der Nationale Kollektivvertrag. Während in der Metallindustrie sich die zweite Verhandlungsrunde zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung auf betrieblicher Ebene abwickelt, ist für das Metallhandwerk nur an eine weitere überbetriebliche Verhandlungsrunde zu denken, die sich auf örtlicher Ebene abspielt.
Für das Metallhandwerk ist seit dem Lohnkostenabkommen von 1993 in Südtirol zweimal ein Landeszusatzvertrag abgeschlossen worden: am 28.03.1996 und am 19.02.2001. Der Vertrag vom Februar 2001 läuft mit 28.02.2004 aus.
Serafin Pramsohler, Landessekretär vom ASGB-Metall, versucht derzeit gemeinsam mit den Vertretern von CGIL/AGB, CISL/SGB und UIL/SGK entsprechende Vorkehrungen zu treffen und die Erneuerung des Landeszusatzvertrages in Angriff zu nehmen. In Absprache mit den Bediensteten im Metallhandwerk, die sich auf zahlreiche Kleinbetriebe verteilen (Mechaniker, Elektroniker, Schlosser, Spengler, Elektriker, Installateure, usw., auch Verwaltungsangestellte dieser Berufsgruppen) sind geeignete Vorschläge auszuarbeiten und Forderungen zusammenzutragen, damit sie dann dem Handwerkerverband für die anstehenden Verhandlungen unterbreitet werden können. Ohne Zweifel werden die Berufsausbildung, eine Lohnanpassung sowie Vor- und Fürsorgeleistungen (Alter, Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Bildungsfreistellung) zentrale Themen für die Erneuerung des Landeszusatzvertrages sein.

SBR

Das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld

Staatliches Mutterschaftsgeld
Das Patronat SBR erinnert daran, dass für jedes Kind innerhalb sechs Monate nach Geburt oder Adoption/Anvertrauung, um das staatliche Geburtengeld angesucht werden kann.
Wer hat Anrecht?
Wer kein anderes Mutterschaftsgeld erhält bzw. die Höhe unter dem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt.
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt (bei drei Familienmitgliedern 28.308,42 Euro im Jahr 2003).
Frauen, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind, EU-Staatsbürgerinnen oder im Besitz der Aufenthaltskarte („carta di soggiorno") sind.
Wieviel erhält man?
Der Gesamtbetrag beträgt 2003 1.357,80 Euro (271,56 Euro pro Monat für maximal fünf Monate).
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gestellt werden, mitzubringen sind:
Die letzte Steuererklärung
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den Mietvertrag
einen Familienbogen
einen gültigen Personalausweis
Staatliches Familiengeld
Jedes Jahr kann um das staatliche Familiengeld angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
EU-Staatsbürgerschaft
Mindestens drei minderjährige Kinder
Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer Familiengemeinschaft, bestehend aus fünf Personen, darf das Gesamteinkommen 20.382,05 Euro nicht überschreiben.
Wieviel erhält man?
Der Höchstbetrag für das Jahr 2003 beträgt 113,23 Euro monatlich.
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gemacht werden, mitzubringen sind:
einen Familienbogen
die letzte Steuererklärung
einen Katasterauszug
wenn man in einer Mietwohnung lebt, den Mietvertrag
einen gültigen Personalausweis