Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Harte Zeiten stehen den Senioren im Gesundheitssektor bevor

Zwar nicht unmittelbar, aber spätestens dann, wann die nationale Regelung zum so genannten Sanitometro (Kostenbeteiligung nach Einkommen und Vermögen) auch in Südtirol Anwendung findet, steht zu befürchten, dass auch die Senioren zur Kasse gebeten werden. Wenn man bedenkt, dass ältere Menschen unvergleichlich öfter den Gesundheitsdienst beanspruchen müssen, wird einem klar, wie negativ sich eine Kostenbeteiligung bei dieser Bevölkerungsschicht auswirken würde. Damit es nicht so weit kommt oder zumindest die nationale Regelung abgeschwächt wird, dafür wird sich die Gewerkschaft der Rentner mit aller Kraft einsetzen. Und natürlich auch in Bezug auf die so genannte „Pflegeversicherung", die eigentlich richtig Pflegevorsorge heißen sollte, werden wir für eine gerechte Lösung kämpfen und also keine einheitliche Kopfquote hinnehmen.
Wir können trotz allem mit etwas mehr Zuversicht die Probleme angehen, weil wir durch die Wahl des ASGB-Vorsitzenden Georg Pardeller in den Landtag, dort eine starke Stimme für die Belange der Minderbemittelten und sozial Schwächeren erhalten haben. Als Obmann der Rentnergewerkschaft freut es mich besonders, dass mein Einsatz zur Wahl des ASGB-Vorsitzenden so erfolgreich war. Dieser Erfolg ist nämlich in erster Linie ein Erfolg der Arbeiterschaft und der Rentner. Diese sind es, denen wir diesen Erfolg verdanken und denen wir uns mit unserem Einsatz verpflichtet fühlen.
Adolf Buratti

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Achtung INPS-Rentner

Zur Zeit wird vom NISF/INPS das Modell RED 2003 betreffend der Einkommen für das Jahr 2002 verschickt. Jene Rentner, welche den Brief erhalten – nicht alle Rentner erhalten das Modell - müssen innerhalb 60 Tage das Modell bei einem Patronat abfassen lassen. Alle ASGB-Büros stehen hierfür wie jedes Jahr wieder zur Verfügung. Wir bitten Euch den Brief des INPS und die letzte Steuererklärung (Mod. 730/2003 oder UNICO 2003) mitzubringen. Wenn jemand nur die Rente und die Erstwohnung besitzt und keine Steuererklärung gemacht hat so ist ein Katasterauszug mitzubringen, damit der Katasterwert der Wohnung eingetragen werden kann.
Ab dem Jahr 2004 wird das INPS verschiedene Mitteilungen in einer einzigen Sendung an seine Rentner schicken. So wird im nächsten Jahr innerhalb Jänner eine Sendung verschickt, in welcher das CUD-Modell, das O-bis-M und das RED-Modell enthalten sind. Das CUD-Modell wird ab März benötigt für die Abfassung der Steuererklärung, im Falle daß jemand eine Steuererklärung machen muß. Das Modell O-bis-M dient zur persönliche Information betreffend der Rente für das laufende Jahr. Das RED-Modell dient zur Erfassung des Einkommens des Jahres 2003 und kann wie bereits oben erwähnt beim Patronat des ASGB, dem SBR in allen ASGB-Büros abgefasst werden.