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Der Hochzeitsurlaub

Aufgrund etlicher Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in der Frage der Gewährung der Hochzeitsurlaube, hier einige wichtige Tipps zu diesem Thema:
Den Bediensteten steht im Falle einer Heirat ein Hochzeitsurlaub zu, dessen Dauer in den jeweiligen Kollektivverträgen vereinbart ist. Was in den Kollektivverträgen aber nicht immer ausdrücklich festgehalten, aber mit dem Königlichen Gesetz 1334/37 bestimmt wird, ist die genaue Definition der Heirat.
Für das Gesetz ist die Eheschließung am Standesamt ausschlaggebend und nicht die Eheschließung in der Kirche. Was bedeutet, dass die Arbeitnehmer im Falle von unterschiedlichen Heiratsterminen von kirchlicher und standesamtlicher Trauung, den Hochzeitsurlaub im Zeitraum der standesamtlichen Eheschließung genießen müssen. Ausnahme ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, welche aber nur in den wenigsten Fällen vom Arbeitgeber akzeptiert und somit unterzeichnet wird. Die betroffenen ASGB-Mitglieder sind gut beraten, wenn sie vor der Eheschließung bei den zuständigen ASGB-Fachsekretären oder in den ASGB-Büros die genauen Informationen einholen.

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Die Rechte der ArbeitnehmerInnen

Mitte August ist die 4. Auflage des Ratgebers „Die Rechte der ArbeitnehmerInnen" erschienen. Das Buch, das der langjährige Sekretär der Industriegewerkschaften im ASGB und derzeitige Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus geschrieben hat, wurde von den Mitarbeitern des ASGB Hanspeter Tratter und Waltraud Wörndle überarbeitet. „Wo Menschen zusammenleben und –arbeiten braucht es Spielregeln. Versuchen wir gemeinsam, diese Zusammenhänge zu verstehen und unsere Rechte abzuleiten. Das vorliegende Handbuch stellt eine hilfreiche Grundlage dazu dar", schreibt Serafin Pramsohler, Präsident des Institutsausschusses des Arbeitsförderungsinstitutes in seinem Vorwort. Das AFI ist ein Gemeinschaftswerk der ArbeitnehmerInnen in Südtirol, dessen Arbeit und Tätigkeit die Südtiroler Landesregierung unterstützt. Vorrangige Verpflichtung des AFI ist die Information der ArbeitnehmerInnen.
Das neue Handbuch beinhaltet die neuen Bestimmungen über Pflichteinstellungen, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Lohnsteuer sowie praktische Tipps. Das Buch ist in allen Büros des ASGB und beim AFI kostenlos erhältlich.