Verbrauchertelegramm
Schule

„Herdgeschichten"

Die Verbraucherzentrale bietet allen Grundschulen kostenlos den" Herdgeschichten-Topf" als Unterrichtsbehelf für den ökologieorientierten Unterricht an .Die Zusammenhänge zwischen Landwirtschaft, Konsumverhalten, gesunder Ernährung und Umweltschutz werden auf spielerische und doch lehrreiche Weise aufbereitet. Bezugsquelle und Koordination: Magdalena Thaler Tel. 0471 / 660245.

aktuell

Der Hochzeitsurlaub

Aufgrund etlicher Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in der Frage der Gewährung der Hochzeitsurlaube, hier einige wichtige Tipps zu diesem Thema:
Den Bediensteten steht im Falle einer Heirat ein Hochzeitsurlaub zu, dessen Dauer in den jeweiligen Kollektivverträgen vereinbart ist. Was in den Kollektivverträgen aber nicht immer ausdrücklich festgehalten, aber mit dem Königlichen Gesetz 1334/37 bestimmt wird, ist die genaue Definition der Heirat.
Für das Gesetz ist die Eheschließung am Standesamt ausschlaggebend und nicht die Eheschließung in der Kirche. Was bedeutet, dass die Arbeitnehmer im Falle von unterschiedlichen Heiratsterminen von kirchlicher und standesamtlicher Trauung, den Hochzeitsurlaub im Zeitraum der standesamtlichen Eheschließung genießen müssen. Ausnahme ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, welche aber nur in den wenigsten Fällen vom Arbeitgeber akzeptiert und somit unterzeichnet wird. Die betroffenen ASGB-Mitglieder sind gut beraten, wenn sie vor der Eheschließung bei den zuständigen ASGB-Fachsekretären oder in den ASGB-Büros die genauen Informationen einholen.