SBR

Wer kann mit 1. Jänner 2004 in Pension gehen?

Lohnabhänigige,
welche mit 30. September 2003 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 57 Jahren nachweisen können.
welche mit 30. September 2003 35 Versicherungsjahre und ein Lebnesalter von 55 Jahren erreichen, wenn sie innerhalb des 19. Lebensjahres mindestens 52 Versicherungswochen nachweisen können („precoci").
welche mit 30. September 2003 37 Versicherungsjahre angereit haben, unabhängig vom Lebensalter.
Bedienstete einer öffentlichen Körperschaft, die innerhalb 30. September 2003 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 56 erreichen.
Selbständige,
die innerhalb 30. Juni 2003 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 58 erreicht haben.
die innerhalb 30. Juni 2003 40 Versicherungsjahre nachweisen können, unabhängig vom Lebensalter.
Anhand des Versicherungsauszuges kann genau bestimmt werden, wann man in Rente gehen kann. Weiters berechnen die Mitarbeiter des SBR gerne den zustehenden Rentenbetrag und informieren über die verschiedenen Möglichkeiten einer Arbeitstätigkeit nach Rentenantritt. Auf jeden Fall benötigt man für das Rentenansuchen einen Familienbogen oder einge Eigenerklärung, die Bankdaten, originales CUD des letzten Jahres, bei Selbständigen die Modelle F24 mit den NISF/INPS-Einzahlungen und in einigen Fällen das Einkommen des Ehepartners.

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Versicherungsauszüge des NISF/INPS

Das NISF/INPS verschickt in nächster Zeit wieder einen Versicherungsauszug an alle versicherten ArbeitnehmerInnen, landwirtschaftliche ArbeitnehmerInnen, Hausangestellte, zur freiwilligen Weiterversicherung ermächtigte Personen, selbständige Bauern, Handwerker und Kaufleute. Diese Auszüge sind genau zu kontrollieren. Fehler der anagraphischen Daten, Adressenänderungen, Unstimmigkeiten der Steuernummer sind dem NISF/INPS mitzuteilen. Das Patronat SBR steht Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Des weiteren sind die sozialversicherten Zeiträume genau zu kontrollieren, anhand der Angaben des Arbeitsbuches, der 01/M oder der CUD. Die Mitarbeiter des Patronates SBR überprüfen gerne für Sie die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsauszuges und berechnen für Sie den Versicherungszeitraum. Unregelmäßigkeiten der Beitragslage müssen dem NISF/INPS gemeldet werden, um die Verjährungsfrist von zehn Jahren zu unterbrechen. Eine Richtigstellung der Versicherungsposition wäre in diesem Falle für den Versicherten kostenlos. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist kann dies nur noch durch einen Nachkauf erfolgen, was sehr teuer werden kann.