Verbrauchertelegramm
Geld 1:

Zinssenkung - bitte weitergeben

So billig war Geld noch nie! Mit der neuerlichen Senkung der Leitzinsen hat die Europäische Zentralbank (EZB) sogar einen italienischen Rekord gebrochen. Wer ein laufendes Darlehen mit variablem oder indexgebundenem Zinssatz laufen hat, sollte sich aber nicht zu früh freuen, sondern lieber nachkontrollieren, ob die Bank die Zinssenkung auch wirklich anwendet. Automatisch passiert das nämlich in den seltensten Fällen. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" sagt die VZS und empfiehlt allen DarlehensnehmerInnen mit nicht fixverzinsten Darlehen, einen Blick auf die nächsten Ratenverrechnungen zu werfen.

Verbrauchertelegramm
Geld 2:

Darlehensverträge - Achtung auf die Klauseln!

Verträge sind nicht nur zum Unterschreiben da, sondern vor allem zum Durchlesen. Diese Empfehlung gilt laut Verbraucherzentrale auch für Darlehensverträge. Einige Banken legen letzthin Verträge vor, deren Klauseln in sich widersprüchlich oder gar missbräuchlich sind. So kommt es vor, dass Verträge mit indexgebundenem Zinssatz eine Klausel enthalten, laut welcher sich die Bank jederzeit das Recht zur Änderung des Zinssatzes vorbehält. Diese Klausel ist laut VZS nicht nur widersprüchlich, sondern missbräuchlich und damit gesetzeswidrig.