aktuell

Soziale Verantwortung von Unternehmen

Zusagen auf Papier bedeuten noch lange nicht, dass Unternehmen effektiv soziale Verantwortung übernehmen. Die Rede ist vom neuen Verhaltenskodex für Unternehmen.
Im Sommer 2001 legte die Europäische Union ein Grünbuch mit dem Titel "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung von Unternehmen" vor. Zudem wurde weltweit ein einheitlicher Standard mit der Bezeichnung "Social Accounting Standard SA 8000" eingeführt. Demnach verpflichten sich Unternehmen, die Kernarbeitsnormen (Verzicht auf Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Abschaffung der Diskriminierung am Arbeitsplatz) einzuhalten und der Öffentlichkeit darüber regelmäßig Bericht zu erstatten.
Der Weg zu einer echten Übernahme von sozialer Verantwortung und zu einer dementsprechenden effektiven Sozialberichterstattung ist aber noch weit. Auch die Inhalte sind noch viel zu vage. Vieles beruht derzeit noch auf Freiwilligkeit. Ausgegangen ist der Trend dabei von jenen Unternehmen, die auf diese Weise auf negative Werbung reagieren wollten, nachdem sie durch Medienberichte über Menschenrechtsverletzungen bei Arbeitsverhältnissen und Ausbeutung von Naturressourcen oder Umweltverschmutzung unter Druck geraten sind.
Selbstverpflichtungen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, beispielsweise Frauen im Betrieb oder altersgerechte Arbeitsorganisation zu fördern oder im internationalen Handelsverkehr auf Einhaltung der Kernarbeitsnormen zu achten und dies auch von den Zulieferern zu verlangen, sind gut und richtig. Die Unternehmen könnten hier wichtige Vorreiterrollen übernehmen.
Die Realität sieht aber anders aus. Die Konzernzentralen kommunizieren ihren Verhaltenskodex meist einseitig. Kaum ein Unternehmen lässt eine externe Überprüfung und Verifizierung zu, Arbeitnehmervertreter werden nicht einbezogen. Sozialberichterstattung ist in den traditionellen Geschäftsberichten bestenfalls eine Nebensache und ist nur dann zu finden, wenn sie positiver Imagebildung dient.
Dabei gebe es konkrete Anliegen mehr als genug: Verhaltenskodex, Sozial- und Umweltgütesiegel, Berichterstattung über soziale Verantwortung, sozial verantwortliches Investieren und vieles mehr. Eines ist also sicher: Nur Gesetze auf europäischer und internationaler Ebene und deren Durchsetzung durch Staats- oder Landesbehörden können den sozialen Fortschritt - national wie weltweit - sichern.

aktuell

Arbeitsbuch abgeschafft

Wie im öffentlichen Dienst üblich, so ist das Arbeitsbuch seit einigen Monaten auch im Privatsektor nicht mehr nötig, um ein neues Arbeitsverhältnis aufzunehmen.
Der/die Arbeitgeber/in ist aber weiterhin verpflichtet, folgende Bestimmungen einzuhalten:
- Aushändigung des Einstellungsschreibens am ersten Arbeitstag in welchem der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Art der Beschäftigung (z.B. Teil- oder Vollzeit, Zeitvertrag, usw.), die Probezeit, die Einstufung, der angewandte Nationale Arbeitskollektivvertrag u.a.m. festgeschrieben sein muss;
- die Mitteilung der Anstellung an das Arbeitsamt, an das INAIL, an das Versicherungsinstitut (INPS, INPDAP u.a.) ;
- Eintragung in das Matrikelbuch und in das Präsenzregister;
Nach Ablauf der laut den vom Gesetz vorgesehenen Meldefristen muss der/die Arbeitgeber/in dem/der Beschäftigten eine schriftliche Erklärung aushändigen, aus der die jeweiligen Registrierungen und deren Datum hervorgehen. Diese Erklärung muss der/die Beschäftigte mit Sorgfalt aufbewahren, da der /die Arbeitgeber/in mit diesem Dokument die Rechtmäßigkeit des Arbeitsverhältnisses bestätigt.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter in unseren ASGB-Büros gerne zur Verfügung.