Verbrauchertelegramm
Geld 2:

Darlehensverträge - Achtung auf die Klauseln!

Verträge sind nicht nur zum Unterschreiben da, sondern vor allem zum Durchlesen. Diese Empfehlung gilt laut Verbraucherzentrale auch für Darlehensverträge. Einige Banken legen letzthin Verträge vor, deren Klauseln in sich widersprüchlich oder gar missbräuchlich sind. So kommt es vor, dass Verträge mit indexgebundenem Zinssatz eine Klausel enthalten, laut welcher sich die Bank jederzeit das Recht zur Änderung des Zinssatzes vorbehält. Diese Klausel ist laut VZS nicht nur widersprüchlich, sondern missbräuchlich und damit gesetzeswidrig.

Verbrauchertelegramm
Gesundheit 1:

Apotheken - Beratung wäre angesagt

Nicht gut abgeschnitten haben Südtirols Apotheker bei einem Test, den die VZS durchführte. Von 20 ApothekerInnen haben 18 einer schlanken Testkäuferin ohne viel nachzufragen Schlankheitsmittel verkauft. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Geschäft mit der Schlankheit dermaßen boomt, dass selbst Apotheken darüber ihre Pflicht zu Aufklärung und Information vergessen. Fazit: wer risikolos und dauerhaft abnehmen will, sollte sich in die Hände von Fachleuten begeben und das sind nach wie vor ÄrztInnen und DiätassistenInnen.