Bezirke

Neue Bezirkssekretärinfür das Eisack- und Wipptal

Kürzlich hat der Leitungsausschuss des ASGB die langjährige Mitarbeiterin Beatrix Angerer zur Bezirkssekretärin des Eisack- und Wipptales ernannt, nachdem der bisherige Bezirkssekretär Serafin Pramsohler die Betreuung der Fachgewerkschaft ASGB-Metall übernommen hat, welche ihn landesweit beansprucht. Der Leitungsausschuss und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allen voran der Vorsitzende Georg Pardeller, wünschen ihrer Kollegin Trixi alles Gute für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.

SBR
Änderung der Bestimmungen des Familienpaketes

Beitritt mindestens drei Monate vor Geburt

Seit 23. Juli 2003 sind die neuen Bestimmungen des Familienpaketes in Kraft. Der Beitritt muss mindestens drei Monate vor Geburt des Kindes erfolgen, um Anrecht auf das Geburtengeld und die Betreuungszulage zu haben.
Achtung: Für alle, die bereits vor dem 23. Juli 2003 beigetreten sind gelten die alten Bestimmungen: es muss mindestens ein Jahr zwischen Beitritt und Geburt des Kindes liegen. Sollte in diesen Fällen der Geburtstermin vor der Jahresfrist liegen, wäre die Kündigung und der erneute Beitritt mindestens drei Monate vor Geburt die einzige Lösung.
Allgemein gelten folgende Voraussetzungen für das Geburtengeld und die Betreuungszulage:
Ansässigkeit seit mindestens drei Jahren in der Region oder der Ehegatte besitzt diese Voraussetzungen.
keine Sozialversicherung und somit kein Anspruch auf gleichartige Leistungen der Sozialversicherungsanstalten (Ausnahme: Hausangestellte)
Ausnahmen für die Betreuungszulage:
alleinstehende Elternteile, die verwitwet, gesetzlich getrennt, geschieden oder unverheiratet sind
Bäuerinnen, wobei der Betrieb mindestens 20 Erschwernispunkte aufweisen muss.
Die Antragsformulare sind im Patronat erhältlich, die Mitarbeiter sind Euch gerne beim Ausfüllen behilflich. Mitzubringen sind eine gültige Identitätskarte, der Sanitätsausweis, ein Familienbogen und die Einkommenserklärung.