SBR
Änderung der Bestimmungen des Familienpaketes
Beitritt mindestens drei Monate vor Geburt
Seit 23. Juli 2003 sind die neuen Bestimmungen des Familienpaketes in Kraft. Der Beitritt muss mindestens drei Monate vor Geburt des Kindes erfolgen, um Anrecht auf das Geburtengeld und die Betreuungszulage zu haben.
Achtung: Für alle, die bereits vor dem 23. Juli 2003 beigetreten sind gelten die alten Bestimmungen: es muss mindestens ein Jahr zwischen Beitritt und Geburt des Kindes liegen. Sollte in diesen Fällen der Geburtstermin vor der Jahresfrist liegen, wäre die Kündigung und der erneute Beitritt mindestens drei Monate vor Geburt die einzige Lösung.
Allgemein gelten folgende Voraussetzungen für das Geburtengeld und die Betreuungszulage:
Ansässigkeit seit mindestens drei Jahren in der Region oder der Ehegatte besitzt diese Voraussetzungen.
keine Sozialversicherung und somit kein Anspruch auf gleichartige Leistungen der Sozialversicherungsanstalten (Ausnahme: Hausangestellte)
Ausnahmen für die Betreuungszulage:
alleinstehende Elternteile, die verwitwet, gesetzlich getrennt, geschieden oder unverheiratet sind
Bäuerinnen, wobei der Betrieb mindestens 20 Erschwernispunkte aufweisen muss.
Die Antragsformulare sind im Patronat erhältlich, die Mitarbeiter sind Euch gerne beim Ausfüllen behilflich. Mitzubringen sind eine gültige Identitätskarte, der Sanitätsausweis, ein Familienbogen und die Einkommenserklärung.