gesundheitsdienst

Neues Logo für den Sanitätsbetrieb Bozen notwendig?

Der ASGB-Betriebsausschuss des Sanitätsbetriebes Bozen hat in Erfahrung gebracht, dass von Seiten des Landesgesundheitsassessorates eine Firma beauftragt wurde, ein neues Logo für die Sanitätsbetriebe in Südtirol zu erarbeiten. Für den Sanitätsbetrieb Bozen würde dies bereits das vierte neue Logo innerhalb von sechsJahren sein.
Für den ASGB ist diese Geldverschwendung inakzeptabel. Während man auf der einen Seite immer wieder von Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich spricht und gleichzeitig die Bürger mit immer neuen Tickets und geplanten Pflegeversicherungsbeiträgen belastet werden, werden auf der anderen Seite Geldmittel für unnütze Prestigeausgaben zum Fenster hinausgeworfen.
Der Vorsitzende des ASGB Betriebsausschusses Walter Oberkalmsteiner fordert in einem offenen Brief die verantwortlichen Politiker auf, den Rotstift zuerst bei allen überflüssigen Ausgaben anzusetzen um zu verhindern, dass die Südtiroler Sanität ständig wegen neuer Defizitmeldungen in die Schlagzeilen kommt.

Tourismussektor

Kollektivvertrag für den Tourismussektor für vier Jahre erneuert

Der Nationale Kollektivvertrag für den Tourismussektor wurde nach 18 Monaten Verhandlungen in Rom am 19. Juli 2003 erneuert. Der Vertrag wurde für insgesamt vier Jahre (1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2005) sei es für den wirtschaftlichen als auch für den rechtlichen Teil abgeschlossen.
Nachstehend die wichtigsten Punkte der Erneuerung:
Entlohnung
Bereits mit dem Juligehalt erhalten alle Beschäftigten im Gastgewerbe eine Lohnerhöhung von ca. 40,00 Euro Brutto, berechnet auf die IV. Lohngruppe. Die zweite Erhöhung von 30,00 Euro ist im Dezember 2003, die dritte Erhöhung von 30,00 Euro im September 2004 und die letzte Erhöhung von 18,00 Euro im Juli 2005 vorgesehen. Die Kollektivvertragsvakanz wird ab 1. Juli 2003 nicht mehr ausbezahlt.
Una Tantum Zahlung
Alle Jahresbeschäftigten, (ausgenommen sind also Saisonarbeiter und Arbeitnehmer mit Zeitvertrag) welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschäftigt waren, erhalten eine einmalige Zahlung als Ausgleich für die Kollektivvertragsvakanz vom 1. Jänner 2002 bis 30. Juni 2003 ausbezahlt. Die Una Tantum Zahlung ist wie folgt festgelegt:
August 2003 Jänner 2004
Lohngruppe A, B 190,00 E 210,00 E
Lohngruppe 1,2,3 160,00 E 180,00 E
Lohngruppe 4,5 140,00 E 160,00 E
Lohngruppe 6-s, 6, 7 110,00 E 130,00 E
Unterkunft und Verpflegung
Ab 1. August 2003 werden für den Genuss von Unterkunft und Verpflegung neue Beträge in Abzug gebracht: Abzug für 1 Essen 0,50 E
Frühstück 0,10 E
Übernachtung 0,60 E
Bei vollen Genuss von Unterkunft und Verpflegung sind das monatlich 44,20 E
Lohntabelle für den Tourismussektor
Gültig ab 1. Juli bis 30. November 2003
A. Arbeitnehmer über 18 Jahre
Beherbergungsbetriebe der Kat. I und II (3, 4 un 5 Sterne) und Nichtbeherbergungsbetriebe der Luxuxkategorie
Gruppe Grundlohn Kontingenz- Funktions- Provinziales Bruttolohn
zulage zulage Element
Quadro A 1.074,58 542,70 46,48 25,82 1.689,58
Quadro B 59,89 537,59 41,32 25,82 1.564,62
Lohngr. I 858,00 536,71 25,82 1.420,53
Lohngr. II 743,32 531,59 25,82 1.300,73
Lohngr. III 674,35 528,26 25,82 1.228,43
Lohngr. IV 609,65 524,94 25,82 1.160,41
Lohngr. V 541,47 522,37 25,82 1.089,66
Lohngr. VI s 502,72 520,64 25,82 1.049,18
Lohngr. VI 488,00 520,51 25,82 1.034,33
Lohngr. VII 426,78 518,45 25,82 971,05
B. Arbeitnehmer über 18 Jahre
Beherbergungsbetriebe der Kat. III und IV (1 und 2 Sterne) und Herbergen
Gruppe Grundlohn Kontingenz- Funktions- Provinziales Bruttolohn
zulage zulage Element
Quadro A 1.063,22 541,61 46,48 25,82 1.677,13
Quadro B 949,56 536,61 41,32 25,82 1.553,31
Lohngr. I 847,67 535,73 25,82 1.409,22
Lohngr. II 734,54 530,76 25,82 1.291,12
Lohngr. III 666,60 527,52 25,82 1.219,94
Lohngr. IV 602,94 524,29 25,82 1.153,05
Lohngr. V 535,27 521,77 25,82 1.082,86
Lohngr. VI s 497,04 520,09 25,82 1.042,95
Lohngr. VI 482,32 519,96 25,82 1.028,10
Lohngr. VII 421,62 517,95 25,82 965,39